Polizei Karlsruhe Polizei Karlsruhe gibt Tipps: Sicher unterwegs in der fünften Jahreszeit
Faschingsveranstaltungen laden 2023 wieder zum Feiern ein. Für die Polizei Karlsruhe stehen damit aber auch die Themen der Verkehrsunfall- und der Kriminalprävention auf der Agenda, da Regeln und Vorschriften auch in der „fünften Jahreszeit“ gelten.
Regeln und Vorschriften während Fastnacht
Auch während der „fünften Jahreszeit“gelten Regeln und Vorschriften, erklärt das Referat Prävention der Polizei Karlsruhe in einer Pressemeldung und gibt die folgenden Tipps.
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Nur nüchtern hinters Steuer
Die Polizei wird in diesen Tagen wieder ihre Kontrollen verstärken. Leider kommt es immer wieder zu gefährlichen Alkoholfahrten: Wer Alkohol trinkt, sollte sich schon vorher darum kümmern, wie er nach Hause kommt. Ob mit Bus, Bahn oder Taxi. Das Auto bleibt stehen, rät die Polizei.
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Vorsicht Diebstahl
Taschen- und Gelegenheitsdiebe sind oft an Fastnacht unterwegs, so die Polizei weiter. „Nehmen Sie deshalb nur so viel Bargeld wie nötig mit. Achten Sie auf ihre Geldbörse und Wertgegenstände wie Handy und Schlüssel“, heißt es in der Pressemeldung.
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Ausgelassen feiern ohne Gewalt
Aus meist belanglosen Anlässen neigen vor allem alkoholisierte Menschen zu Gewalttätigkeiten oder dazu, Andere anzupöbeln bzw. zu provozieren, erklärt die Polizei. „Versuchen Sie deshalb, aggressiv und bedrohlich wirkende Situationen von vornherein zu vermeiden und lassen Sie sich nicht provozieren. Sprechen Sie gezielt andere Menschen an und bitten Sie um Hilfe, wenn Sie sich bedroht oder belästigt fühlen“, rät die Polizei.
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Jugendschutz beachten
Für Kinder und Jugendliche sind Faschingsveranstaltungen ebenfalls reizvoll. Umso wichtiger sei es, die Bestimmungen des Jugendschutzes und damit die jeweiligen Altersgrenzen und Abgabeverbote einzuhalten, wird informiert. Auf verschiedenen Faschingsveranstaltungen werden auch Jugendschutzteams unterwegs sein, die ein besonderes Augenmerk auf Kinder und Jugendliche werfen, die es mit dem Alkohol nicht so genau nehmen.
Ziel sei es, Alkoholmissbrauch möglichst frühzeitig zu unterbinden, aber auch bereits alkoholisierte Kinder und Jugendliche in die sichere Obhut der Eltern oder nötigenfalls des Jugendamts zu übergeben, so die Polizei.
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