News aus Baden-Württemberg Radschnellweg zwischen Karlsruhe & Rastatt: Weitere Planungen
Das Regierungspräsidium Karlsruhe plant zwischen Karlsruhe und Rastatt einen 21,5 Kilometer langen Radschnellweg. Kürzlich hat das Regierungspräsidium den Projektbegleitkreis in seiner zweiten Sitzung über den aktuellen Planungsstand informiert.
Radschnellweg zwischen Karlsruhe und Rastatt
Das Regierungspräsidium Karlsruhe plant zwischen Karlsruhe und Rastatt einen Radschnellweg (RS13) mit einer Streckenlänge von 21,5 Kilometern. Voraussichtlicher Streckenverlauf ist von der Vogesenbrücke (B 36) oder der Junker-und-Ruh-Brücke (Verlängerung der Siedlerstraße) in Karlsruhe bis zum Bahnhof in Rastatt.
Untersucht wurden bislang drei Hauptvarianten und mehrere Untervarianten im Hinblick auf das Erreichen der Standards für Radschnellverbindungen, heißt es in einer Pressemeldung.
Radschnellweg: Die drei Varianten im Überblick
Die erste Variante führt von Karlsruhe an die Ringroute am Manfred-Hadinger-Weg bis zum Bahnhof Rastatt. Die Wegeführung zwischen den beiden Städten verläuft durch die Siedlungsflächen von Ötigheim, Bietigheim sowie Durmersheim und tangiert die Stadtteile Mörsch und Forchheim, bevor sie im Karlsruher Stadtteil Grünwinkel endet.
Variante zwei, die Ostvariante, verläuft von Ötigheim bis Durmersheim entlang der B 36 und der Neubaustrecke der Bahn. Ab Rheinstetten führt die Variante außerorts über das Feld und weiter über das Messegelände. Die dritte Variante verläuft von Ötigheim bis Durmersheim zwischen den beiden anderen Varianten. Ab Rheinstetten führt sie entlang der B 36 bis nach Karlsruhe.
Mischvariante aus Variante 1 und 3 möglich
Die durchgeführte Umweltverträglichkeitsstudie zeigt, dass insbesondere für Reptilien, Vögel und Fledermäuse hohe Beeinträchtigungen zu erwarten sind und je nach Vorzugstrasse weitere Untersuchungen im Rahmen der Entwurfsplanung erforderlich sind.
Die Verkehrsuntersuchung kommt zu dem Ergebnis, dass eine Mischvariante aus Variante 1 und 3 das größte Radverkehrspotenzial hat. Im nächsten Schritt werden alle Untersuchungsergebnisse anhand verschiedener Kriterien aus den Bereichen Verkehr und Umwelt bewertet, die dann in eine Bewertungsmatrix einfließen. Die Variante mit der höchsten Punktzahl wird als Vorzugsvariante festgelegt.
Baubeginn wäre frühestens Ende 2026 möglich
Ziel sei es, bis Ende 2022 eine Variantenentscheidung zu treffen. Die vom Regierungspräsidium Karlsruhe ermittelte Vorzugstrasse muss dann zunächst vom Verkehrsministerium Baden-Württemberg genehmigt werden, bevor sie im Rahmen der Entwurfsplanung detailliert ausgearbeitet wird.
Nach der Genehmigungs- und Ausführungsplanung sei mit einem Baubeginn frühestens Ende 2026 zu rechnen.
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