Corona in der Fächerstadt
Rund 200.000 Anträge für Corona-Entschädigungen erwartet

Corona in der Fächerstadt Rund 200.000 Anträge für Corona-Entschädigungen erwartet

Quelle: dpa/Fabian Strauch

Durch die Coronakrise konnten auch im Südwesten viele Menschen nicht arbeiten – weil sie etwa in Quarantäne waren oder Kinder betreuen mussten. Sie haben Anrecht auf Entschädigung bei Verdienstausfall. Im Südwesten wird mit zahlreichen Anträgen gerechnet.

Wem durch die Coronakrise ein Verdienstausfall droht, der kann Entschädigung beantragen – mit rund 200 000 solcher Anträge rechnen derzeit die Regierungspräsidien für den Südwesten. Rund die Hälfte könnte dabei im Regierungsbezirk Stuttgart eingehen, wie eine Sprecherin der Behörde sagte. Das liege zum einen daran, dass es dort mehr Einwohner gebe als in den anderen Bezirken. Zudem seien dort auch viele große Unternehmen angesiedelt.

Das Regierungspräsidium Karlsruhe rechnet mit rund 40 000 Anträgen auf Entschädigung nach dem Infektionsschutzgesetz, wie eine Sprecherin sagte. In den Bezirken Freiburg und Tübingen gehen die Behörden von jeweils rund 30 000 Anträgen aus. Wie lange es dauert, die Anträge zu beantworten, lässt sich derzeit nicht absehen. Das hänge unter anderem auch von der Vollständigkeit der eingereichten Dokumente ab. «Nach einer ersten Sichtung der bereits eingegangenen Anträge, fehlen oftmals erforderliche Nachweise, was die Bearbeitung im Einzelfall aber auch insgesamt verzögern kann», sagte die Sprecherin in Karlsruhe.

Bislang waren die Gesundheitsämter der Stadt- und Landkreise für die Anträge auf Entschädigung zuständig. Das hat sich inzwischen geändert: Rückwirkend zum 1. Februar haben die Regierungspräsidien in Stuttgart, Tübingen, Freiburg und Karlsruhe diese Aufgabe übernommen. Dadurch sollen die Städte und Kreise entlastet werden, die aufgrund der Corona-Pandemie ohnehin außerordentlich stark gefordert sind.

Die Landkreise seien froh darüber, dass die Regierungspräsidien die Bearbeitung der Anträge übernommen haben, sagte ein Sprecher des Landkreistages. Diese Entscheidung entlaste die Gesundheitsämter tatsächlich. Zwar seien die Fachleute dort auch in den kommenden Wochen bei der Bekämpfung der Pandemie federführend. «Sie haben die zentrale Aufgabe der Kontaktpersonennachverfolgung und damit der Unterbrechung der Infektionsketten.» Auf diese könnten sie sich nun konzentrieren, ohne zudem die Anträge auf Entschädigung bearbeiten zu müssen. Auch der Städtetag begrüßt die neue Regelung: «Das wäre vor Ort nicht zu bewältigen gewesen», sagte eine Sprecherin.

Anspruch auf eine Entschädigung nach dem Infektionsschutzgesetz haben beispielsweise Arbeitnehmer, Selbständige und Freiberufler, die behördlich angeordnet in Quarantäne müssen oder ein Tätigkeitsverbot erhalten. Zudem sind berufstätige Eltern antragsberechtigt, die bei einer Schließung von Kindertagesstätte, -garten oder Schule ihre Kinder betreuen müssen und dadurch einen Verdienstausfall haben.

Berufstätige Eltern, die wegen der Kinderbetreuung in der Corona-Krise nicht arbeiten können, bekommen zudem deutlich länger Geld vom Staat als bisher geplant. Der Bundesrat billigte in der vergangenen Woche ein entsprechendes Gesetz aus dem Bundestag. Der Lohnersatz wird von bisher 6 auf bis zu 20 Wochen verlängert. Jedes Elternteil bekommt Anspruch auf 10 Wochen Entschädigung, Alleinerziehende auf 20 Wochen. Der Staat zahlt 67 Prozent des Nettoeinkommens, höchstens aber 2016 Euro im Monat.

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