Karlsruher Gemeinderat Schausteller in der Innenstadt: Gemeinderat beschließt „Notprogramm“
Am Dienstag, 17. November hat der Karlsruher Gemeinderat ein „Notprogramm“ für die Schausteller und Festwirte als Ersatz für den abgesagten Christkindlesmarkt beschlossen. Rund 30 Stände dürfen bis Ende März 2021 auf den Plätzen der Innenstadt sein.
Karlsruher Gemeinderat beschließt „Notprogramm“
Bereits seit August 2020 dürfen in der Karlsruher Innenstadt eine begrenzte Anzahl an Schaustellern ihre Stände mietfrei aufstellen und Speisen und Getränke zum Mitnehmen anbieten. Zunächst war diese Maßnahme auf Ende Dezember 2020 befristet.
Doch nun beschloss der Karlsruher Gemeinderat, in seiner öffentliches Sitzung, am Dienstag, den 17. November 2020, einstimmig ein „Notprogramm für Schausteller und Festwirte“, welches die Erweiterung der „Sondernutzungsrichtlinie für mobile Verkaufsstände in der Innenstadt Karlsruhe“ beinhaltet.
Das bedeutet: Die Befristung der Maßnahme wird auf Ende März 2021 verlängert und die Anzahl der zugelassenen Stände auf insgesamt rund 30 erhöht.
Seit August stehen in die Stände in der Innenstadt | Quelle: Melanie Hofheinz
Notprogramm ist „überlebenswichtig für Schausteller“
Die Schausteller und Festwirte begrüßen die beschlossene Maßnahme des Gemeinderates und betiteln das Notprogramm als „überlebenswichtig“. „Das Notprogramm hilft uns dahingehend weiter, dass wir einfach über den Winter kommen“, erklärte Susanne Filder, Vorsitzende des Schaustellerverbandes gegenüber dem Fernsehsender Baden TV.
Derzeit befinden sich bereits Stände auf dem Friedrichsplatz auf der befestigten Fläche entlang der Handwerkskammer (drei Stände) – ebenso auf der befestigten Fläche entlang der Lammstraße (drei Stände). Auch auf dem Marktplatz im nördlichen Bereich sind drei Stände zu finden, genauso wie auf dem unteren Kronenplatz (drei Stände), dem Stephanplatz (drei Stände) und dem Kirchplatz St. Stephan (drei Stände).
Hier werden künftig weitere Stände zu finden sein
Bis zum 31. März 2021 sollen nun im südlichen Bereich des Marktplatzes drei weitere Stände stehen dürfen. Hinzukommen noch drei Stände in der Fußgängerzone Kaiserstraße zwischen Lammstraße und Marktplatz, in der Kaiserstraße 72 bis 74 vor den Arkadensäulen der Karlsruher Tourismus GmbH und dem oberen Kronenplatz beim Jubez (drei Stände) sowie auf dem Lidellplatz (drei Stände).
Optionale weitere Standflächen für jeweils drei Stände wären, so der Beschluss des Gemeinderates, auf dem Festplatz und im Zoo in Absprache mit den grundstücksverwaltenden Dienststellen möglich.
Corona-Regeln: Bund & Länder haben Oberhand
Das vom Karlsruher Gemeinderat beschlossene Notprogramm tritt am Mittwoch, den 18. November 2020 in Kraft – kann allerdings auch schnell wieder gekippt werden. Denn das letzte Wort in Sachen Corona-Maßnahmen haben weiterhin Bund und Länder.
Sollten diese in der kommenden Woche oder den folgenden Monaten, nochmals verschärfte Corona-Maßnahmen beschließen, so werden diese neuen Regeln auch für das Notprogramm in Karlsruhe gelten.
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