News aus Baden-Württemberg
Schwarzwälder Schinken muss nicht dort geschnitten sein

News aus Baden-Württemberg Schwarzwälder Schinken muss nicht dort geschnitten sein

Quelle: Patrick Seeger
dpa

Schwarzwälder Schinken darf auch dann Schwarzwälder Schinken heißen, wenn er nicht im Schwarzwald geschnitten und verpackt wurde.

Das geht aus einem Beschluss des Bundesgerichtshofs (BGH) hervor, der am Dienstag veröffentlicht wurde. (Az. I ZB 72/19)

Mit der Karlsruher Entscheidung dürfte ein Streit beendet sein, der die Gerichte über Jahre beschäftigt hatte. Die Bezeichnung «Schwarzwälder Schinken» ist seit 1997 geschützt. 2005 hatte der Schutzverband der Schwarzwälder Schinkenhersteller beantragt, die Regelungen zu verschärfen. Denn der Schinken wird immer seltener im Stück vertrieben, viele Kunden kaufen ihn inzwischen in Scheiben. Der Verband wollte daher, dass festgeschrieben wird, dass das gewerbliche Aufschneiden und Verpacken nur im Schwarzwald erfolgen darf. Ausnahmen sollte es für Geschäfte, Gaststätten und Caterer geben.

Dagegen wurden mehrere Einsprüche eingelegt, unter anderem von einem Hersteller, der seinen Schinken im Schwarzwald produziert, aber in Niedersachsen aufschneidet und verpackt. Der Streit beschäftigte mehrfach das Bundespatentgericht und 2018 sogar den Europäischen Gerichtshof. Dieser gab vor, dass die Beschränkung nur gerechtfertigt sei, wenn sie «ein erforderliches und verhältnismäßiges Mittel darstellt, um die Qualität des Erzeugnisses zu wahren oder dessen Ursprung oder die Kontrolle der Spezifikation für die geschützte geografische Angabe zu gewährleisten». Ob das auf den Schwarzwälder Schinken zutrifft, sollten deutsche Gerichte klären.

Der BGH bestätigte nun einen Beschluss des Bundespatentgerichts, das 2019 entschieden hatte, dass der Schwarzwälder Schinken nicht im Schwarzwald geschnitten werden muss. Es sei nicht einzusehen, warum anderswo nicht genauso kontrolliert werden könne, dass die Scheiben maximal 1,3 Millimeter dick sind und die Schneideanlage korrekt gereinigt wird. Das setze kein produktspezifisches Fachwissen voraus.

 

Weitere Nachrichten

Rechtsanspruch ab September: Ganztagsbetreuung in der Grundschule – das muss man wissen

Ab Herbst haben Erstklässler in Baden-Württemberg Anspruch auf mindestens acht Stunden Betreuung pro Tag. Doch reicht das Angebot? Was Eltern zu Plätzen, Kosten und Ferien wissen sollten.

Sturmfolgen in Karlsruher Freibädern - Rheinstrandbad bleibt vorerst zu

Unwetterfolgen in Karlsruhe: Im Rheinstrandbad sind Bäume beschädigt und geborsten. Das Bad bleibt übers Wochenende zu. Auch andere Freibäder sind betroffen vom Sturm.

Regelrecht "gekocht": Wie Hitze und Trockenheit Tiere plagen

Salamander, Wasseramsel, Steinkrebs und Co. leiden unter Niedrigwasser und steigenden Gewässertemperaturen. Fachleute warnen vor schrumpfenden Beständen und verlorenen Lebensräumen.

Alternative Antriebe: So beliebt sind Elektroautos im Südwesten

In Baden-Württemberg wächst das Interesse an E-Autos. Mehr als ein Viertel aller Neuwagen fahren ausschließlich mit Strom. Nur in zwei Bundesländern sind E-Autos noch beliebter.

Umfrage: Fast jeder dritte Studierende wohnt bei den Eltern

Nach der Schule nichts wie raus aus dem Kinderzimmer? Das gilt für viele Studierende im Südwesten nicht, zeigt eine neue Erhebung. Wo Studierende am häufigsten wohnen - und wie sie zur Uni kommen.




 

Logo meinKA

 

Anzeige

Jetzt meinKA als Werbe-Plattform nutzen!

Informieren Sie sich über Daten, Zahlen und Fakten rund um meinKA und die entsprechenden Werbeformen in unseren Mediadaten: jetzt Mediadaten anfordern.

Wir freuen uns über Ihr Interesse und beraten Sie gerne!

 


 













Auch interessant


Falls Ihnen inhaltliche Fehler oder Fehlfunktionen auffallen, einfach bei redaktion@meinka.de melden.