News aus der Fächerstadt Mit Riesenrad & Schlittschuhen: Familiengerechtes & böllerfreies Silvester in Karlsruhe
Silvester steht bevor und damit das Jahr 2024: In der Karlsruher Innenstadt gibt es auch zu diesem Jahreswechsel familiengerechte, böllerfreie Alternativen, um ins neue Jahr zu starten. So gilt auf dem Schlossplatz und dem Marktplatz ein Böllerverbot.
Silvester in der Karlsruher Innenstadt
Zu einem familienfreundlichen und böllerfreien Silvesterabend lädt die Stadt Karlsruhe ihre Bürgerinnen und Bürger in diesem Jahr auf den Marktplatz und den Schlossplatz ein. Hierfür darf sogar das Riesenrad des Christkindlesmarkt noch länger bleiben.
„Wir freuen uns, dass wir mit dem Riesenrad auf dem Marktplatz eine weitere Attraktion in der Silvesternacht bieten können!“, so der für die Sicherheit in Karlsruhe verantwortliche Bürgermeister Dr. Albert Käuflein.
Programm vor dem Karlsruher Schloss
Um Mitternacht läutet zusätzlich das Glockenspiel im Rathaus mit der Europahymne „Ode an die Freude“ von Ludwig van Beethoven, dem „Hallelujah“ von Georg Friedrich Händel und dem „Pomp and Circumstance-Marsch“ den Jahreswechsel ein.
Weihnachtsmarkt-Feeling und Schlittschuhlaufen: Auch der Schlossplatz mit der Stadtwerke WINTERZEIT ist in der böllerfreien Zone inbegriffen und ist in der Silvesternacht bis 01:00 Uhr geöffnet.
Böllern ist grundsätzlich nicht überall erlaubt
In den Bereichen des Schlossplatzes und des Marktplatzes besteht bereits per Bundesrecht ein Abbrennverbot für Feuerwerkskörper. Demnach ist das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen als auch an brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen nach der ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz (1. SprengV) verboten.
Hierunter fallen unter anderem der Marktplatz mit der Evangelischen Stadtkirche und der unmittelbaren Nähe zur Kleinen Kirche als auch der Schlossplatz mit dem historischen Schloss und der Veranstaltungsfläche WINTERZEIT, informiert die Stadt.
Einsatzkräfte des Kommunalen Ordnungsdienst und des Polizeivollzugsdienstes werden vor Ort sein und auf die Einhaltung des Abbrennverbotes achten.
Raketen & Co.: Rücksicht auf Natur nehmen
Alle Feuerwerksbegeisternde bittet die Stadtverwaltung beim Entzünden von Feuerwerkskörpern Rücksicht auf die Natur zu nehmen. Das Feuerwerk sollte mindestens tausend Meter Abstand zu Schutzgebieten und Grünanlagen haben, in denen sich Wildtiere befinden. In Naturschutzgebieten und Natura 2000-Gebieten ist Feuerwerk verboten.
Das Verursachen von Lärm oder Luftverunreinigungen ist gemäß Schutzgebietsverordnung zumeist nicht erlaubt. Auch in Landschaftsschutzgebieten, die vor allem dem Schutz von Eigenart, Vielfalt und Schönheit der Landschaft dienen, sind Feuerwerke nur zulässig, wenn die Natur nicht geschädigt wird.
Zudem gelten auch artenschutzrechtliche Vorschriften. Das Zünden von Feuerwerk verursacht nicht nur bei Haustieren, sondern auch bei Wildtieren enormen Stress.
In öffentlichen Grünanlagen sammeln sich viele Vögel und andere Tiere zur Nacht- und Winterruhe, genauso wie in Gärten oder auf Bäumen und im Gebüsch. Auch Seeufer und die offene Feldflur sind keine geeigneten Orte für das Silvester-Feuerwerk.
Nachrichten aus Karlsruhe
Anzeige
Jetzt meinKA als Werbe-Plattform nutzen!
Informieren Sie sich über Daten, Zahlen und Fakten rund um meinKA und die entsprechenden Werbeformen in unseren Mediadaten: jetzt Mediadaten anfordern.
Wir freuen uns über Ihr Interesse und beraten Sie gerne!