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So sind die Hitzefrei-Regeln an Schulen in Baden-Württemberg

News So sind die Hitzefrei-Regeln an Schulen in Baden-Württemberg

Quelle: Karl-Josef Hildenbrand/dpa
dpa

Schwitzen im Klassenzimmer? Wer in Baden-Württemberg Hitzefrei bekommt, entscheidet jede Schule selbst. Was Eltern und Schüler jetzt wissen müssen.

Wenn die Sonne knallt und Abkühlung nicht in Sicht ist, kann der Unterricht in vollen Klassenzimmern schnell unangenehm werden. Auch in den kommenden Tagen soll es wieder deutlich über 30 Grad geben. Schulen können dann unter bestimmten Voraussetzungen Hitzefrei geben. Wie sehen die Regeln in Baden-Württemberg aus?

 

Wer entscheidet über Unterrichtsausfall wegen Hitze?

In Baden-Württemberg gibt es keine generellen Vorgaben des Kultusministeriums, ob und wann Schülerinnen und Schüler Hitzefrei bekommen. Die Verantwortung dafür liegt bei den einzelnen Schulleitungen. Diese sollen sich laut Kultusministerium mit benachbarten Schulen abstimmen und möglichst gleichmäßig entscheiden. Dabei müssen die Schulleiterinnen und Schulleiter auch zwischen wichtigen Terminen wie etwa Klassenarbeiten und den Wetterumständen abwägen. Fallen Klassenarbeiten wegen Hitzefrei flach, wird ein Nachschreibe-Termin angesetzt, teilte das Ministerium mit.

Nach Einschätzung des Verbands Bildung und Erziehung (VBE) geben Schulleiter an Gymnasien deutlich seltener Hitzefrei als an anderen Schularten. Man gehe davon aus, dass es im Bereich der Sekundarstufe 1 und an den Grundschulen in dieser Woche an nicht wenigen Schulen im Land Hitzefrei geben werde.

 

Ab welchen Temperaturen gibt es Hitzefrei?

Auch wenn es keine festen Vorgaben gibt, empfiehlt das Kultusministerium den Schulen, sich an bestimmten Kriterien zu orientieren. Diese sehen vor, dass die Schulen Hitzefrei geben können, wenn die Außentemperatur um 11.00 Uhr mindestens 25 Grad im Schatten beträgt. Außerdem gibt es Hitzefrei demnach frühestens nach der vierten Schulstunde.

 

Muss ich dann mein Kind direkt abholen?

Nein. An Grundschulen habe Hitzefrei wenig Auswirkungen, sagte der Vorsitzende des Landeselternbeirats, Sebastian Kölsch. In Grundschulen mit ergänzender Betreuung müssten die Kinder weiter betreut werden, so Kölsch. Es gebe lediglich keinen Unterricht. Und auch sonst müssen sich die Schulen weiter um ihre Schüler kümmern, so das Kultusministerium: Können Schüler nicht fußläufig nach Hause gehen, sondern sind auf den Bus oder andere Verkehrsmittel angewiesen, dann müssen die Schulen ihnen auch bei Hitzefrei bis zur Heimfahrt Aufenthaltsräume zur Verfügung stellen. Zudem müssen die Kinder beaufsichtigt werden, so das Ministerium.

 

Gibt es Hitzefrei an allen Schularten?

Nein. Schülerinnen und Schüler an beruflichen Schulen sowie in der gymnasialen Oberstufe können kein Hitzefrei bekommen, so das Ministerium. Für diese Schüler muss laut Kultusministerium ein Zugang zu Trinkwasser gewährleistet sein. Dieser sei aber an allen Schulen vorhanden, teilte eine Sprecherin mit.

 

Und was ist mit den Lehrern?

Für sie gelten nach Angaben des Ministeriums dieselben Regeln wie auch für Menschen, die etwa im Büro arbeiten. Eine Raumtemperatur bis 26 Grad ist der Arbeitsstättenverordnung zufolge in Ordnung. Wird es heißer, sollen Maßnahmen erfolgen – ab 30 Grad werden sie zur Pflicht. Dann müssen etwa Jalousien geschlossen, Tischventilatoren bereitgestellt, Bekleidungsregeln gelockert und zusätzliche Pausen eingeplant werden. Zudem sollen, wenn möglich, Gleitzeitregelungen genutzt werden, um die Arbeit in weniger heiße Zeiten zu verlagern.

 

Wie sieht es mit Sportunterricht aus?

Die Gesundheit und das Wohlergehen der Schülerinnen und Schüler stehen laut Kultusministerium immer im Vordergrund. Sportlehrer müssten deswegen immer abwägen, wie etwa Hitze bei der Gestaltung des Unterrichts berücksichtigt werden müsse, hieß es vom Ministerium. Dabei sollen sie Empfehlungen des Ministeriums berücksichtigen, die etwa vorsehen, dass die Kinder in den Pausen im Schatten sind, viel getrunken wird und Sonnencreme zum Einsatz kommt. Außerdem sollen intensive Ausdauerbelastungen bei hohen Temperaturen nicht länger als 30 Minuten dauern oder ganz unterlassen werden. Grundsätzlich gebe es auch keine Bedenken gegen Wettkämpfe oder Schulsportfeste in kühleren Vormittagsstunden.

 

Wie dürfen sich Schüler an heißen Tagen anziehen?

Auch bei dieser Frage gibt es keine einheitlichen Regeln. Landesweite Vorschriften zu Kleidung an Schulen gibt es laut Ministerium nicht, manche Schulen hätten aber in ihren Schulordnungen Regelungen getroffen. Diese könnten bei besonders hohen Temperaturen vorübergehend ausgesetzt werden – auch das entscheidet die Schulleitung vor Ort.

 

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