Corona in Baden-Württemberg Sport: Fußballverbände begrüßen neue Corona-Verordnung
Die Fußballverbände in Baden-Württemberg haben die neue Corona-Verordnung und die Erleichterungen für den Sport im Land einhellig begrüßt.
Der Wegfall der Testpflicht bei einer Sieben-Tage-Inzidenz unter 35 an mindestens fünf Tagen in Folge für Sport im Freien sei ein Schritt in die richtige Richtung, sagte Frank Thumm, Hauptgeschäftsführer des Württembergischen Fußballverbandes (WFV), am Freitag. «Wir sind dankbar, dass die Landesregierung unser Anliegen ernst genommen hat und in der neuen Corona-Verordnung eine echte Perspektive für den Amateursport aufzeigt.» Die neuen Regeln gelten vom kommenden Montag an.
Es habe in den vergangenen Tagen viel Kritik gegeben, erklärte die Sportministerin Theresa Schopper (Grüne). Man habe nun aber «wesentliche Erleichterungen vorgenommen, die dabei helfen sollen, auch möglichst viel Breitensport anzubieten». So würden künftig bei Freiluft-Wettkampfveranstaltungen des Amateur- und Profisports bis zu 750 Zuschauerinnen und Zuschauer zugelassen, wenn eine Stadt oder ein Landkreis den Schwellenwert von 35 an mindestens fünf Tagen in Folge unterschritten habe. «Die niedrigen Inzidenzzahlen ermöglichen es uns, weiter zu öffnen und mehr Sport zuzulassen», sagte Schopper.
Noch am Mittwoch hatte der Landessportverband Baden-Württemberg (LSVBW) massive Kritik an den bisherigen Regeln geäußert. Die Pflicht zu einem tagesaktuellen Test für Kinder im Alter von 6 bis 14 Jahren, die im Freien Sport treiben wollen, bezeichnete der Verband als «nicht praxistauglich» und inakzeptabel. Nun ist für Schüler vom kommenden Montag an die Vorlage eines von der Schule bescheinigten negativen Tests, der maximal 60 Stunden zurückliegt, für den Zutritt zu allen zulässigen Angeboten ausreichend.
Künftig gilt, dass bei einer Sieben-Tage-Inzidenz dauerhaft unter 100 und weiter sinkenden Zahlen nach und nach geöffnet wird. So sind in der Öffnungsstufe 3 bei kontaktarmem Sport im Freien nur noch zehn Quadratmeter Fläche pro Sportlerin oder Sportler erforderlich. Zudem ist dann auch Kontaktsport wie Judo oder Ringen wieder erlaubt, hießt es in der Mitteilung des Ministeriums.
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