Nächste Runde im Wildparkbau Stadion-Streit – Gericht lehnt Durchsuchungsanordnung vorerst ab
Wie der KSC in einer Pressemitteilung erklärt, habe sich die Stadt Karlsruhe weiterhin geweigert dem KSC die zustehenden Dokumenten bezüglich des Stadionbaus auszuhändigen. Deshalb wurde vom KSC nun eine richterliche Durchsuchungsanordnung beantragt.
Aktualisierung, 29. Oktober 2019: Durchsuchungsanordnung ausgesetzt
Wie das Oberlandesgericht Karlsruhe in einer Pressemeldung mitteilt, wurde die vom KSC beantragte Zwangsvollstreckung gegen die Stadt Karlsruhe bis 08. November 2019 eingestellt. Dafür muss die Stadt eine Sicherheitsleistung in Höhe von 100.000 Euro zahlen.
Das Gericht begründet seine Entscheidung damit, dass es mehr Zeit für eine Prüfung der von der Stadt Karlsruhe eingereichten Berufung benötigt. Aus diesem Grund wird erst bis zum 08. November 2019 über die Durchsuchungsanordnung entschieden. Dieser Beschluss vom Oberlandesgericht Karlsruhe ist nicht anfechtbar.
Stadt Karlsruhe behindere Vollstreckung
Vier Wochen nach Verkündung der Urteile durch das Landgericht Karlsruhe hat der KSC weiterhin die ihm zustehenden Unterlagen durch die Stadt Karlsruhe nicht erhalten- das teilt der Verein in einer Mitteilung an die Presse, am Freitag, den 25. Oktober 2019, mit. Trotz wiederholter Erinnerung unter Fristsetzung müsse daher die Vollstreckung gegen die Stadt Karlsruhe durchgeführt werden. Bedauerlicherweise verweigere die Stadt Karlsruhe dabei dem Gerichtsvollzieher die Herausgabe der geforderten Unterlagen, so der Karlsruher SC.
Richterliche Durchsuchungsanordnung
Aus diesem Grund, wird der KSC beim Vollstreckungsgericht eine richterliche Durchsuchungsanordnung beantragen. So könne der Gerichtsvollzieher, mit Unterstützung der Polizei, die Räumlichkeiten der Stadt durchsuchen und die dem KSC zustehenden Unterlagen in Besitz nehmen, erklärt der Verein weiter.
Wellenreuther: „Wir sind enttäuscht“
Das KSC-Präsidium mit Ingo Wellenreuther, Günter Pilarsky und Holger Siegmund-Schultze, der Beirat der KSC Management GmbH sowie die Geschäftsführung der KSC Betriebsgesellschaft Stadion mbH erklären in der Pressemeldung:
„Dem KSC ist die fortgesetzte Missachtung des Urteils des Landgerichts Karlsruhe unverständlich. Denn die Unterlagen stehen dem Verein zu und sind für die weitere erfolgreiche Projektabwicklung unerlässlich. Wir sind enttäuscht, dass die Stadt Karlsruhe trotz mehrerer Gesprächsangebote weiterhin nicht zu einem kooperativen Miteinander bereit ist. Das eine deutsche Stadt auf diesem Weg zur Einhaltung von Recht und Gesetz gezwungen werden muss und ein Urteil eines deutschen Gerichtes nicht befolgt, ist bedenklich.“