Diakonisches Werk Baden
Stadt erklärt: Keine Bußgeldbescheide gegenüber Obdachlosen

Diakonisches Werk Baden Stadt erklärt: Keine Bußgeldbescheide gegenüber Obdachlosen

Quelle: Sebastian Gollnow

Kürzlich haben Medien über Hinweise des Diakonischen Werks Baden zu Bußgeldverfahren gegenüber Obdachlosen berichtet. Auch wurde der Stadt Karlsruhe ein unverhältnismäßig hartes Vorgehen gegen Obdachlose vorgeworfen – nun wurden die Vorwürfe aufgeklärt.

Stadt Karlsruhe und Diakonie klären Vorwürfe auf

In mehreren Medien wurde Mitte November 2020 über Hinweise des Diakonischen Werks Baden zu Bußgeldverfahren gegenüber Obdachlosen berichtet. Es war die Rede von Bußgeldern in Höhe von mehreren Tausend Euro, der Stadt Karlsruhe wurde ein unverhältnismäßig hartes Vorgehen gegen Obdachlose vorgeworfen, informiert die Stadt nun in einer Pressemitteilung.

„Uns war wichtig, diesen Sachverhalt kurzfristig zu klären und die aus unserer Sicht unberechtigten Vorwürfe auszuräumen“, so Bürgermeister Dr. Albert Käuflein mit, der auch für den Bereich öffentliche Sicherheit und Ordnung zuständige Dezernent bei der Stadt Karlsruhe ist. „Wir waren sehr irritiert über die Medienberichte, da wir gegen obdachlose Personen keine Bußgeldbescheide erlassen. Es war uns ein großes Anliegen, die Angelegenheit gemeinsam mit dem Diakonischen Werk Karlsruhe aufzuklären“, erklärt Käuflein weiter.

 

Ordnungskräfte & Sozialarbeit kooperieren noch enger

Inzwischen fand ein gemeinsames Gespräch zwischen der Stadt Karlsruhe und dem Diakonischen Werk statt. Dabei konnte geklärt werden, dass es sich bei den betroffenen Personen nicht um Obdachlose handelt, sondern um Menschen, die durchaus einen festen Wohnsitz in Karlsruhe haben. Bürgermeister Dr. Käuflein zeigt sich sehr erfreut darüber, dass der Austausch auf der Fachebene zeitnah gelungen ist, teilt die Stadt Karlsruhe weiter mit.

„Wir begrüßen und freuen uns darüber, dass wir in einem konstruktiven Dialog mit der Stadt Karlsruhe die Problematik weitgehend klären konnten“, sagte der Direktor des Diakonischen Werkes Wolfgang Stoll. Künftig sollen die Ordnungskräfte noch stärker mit den Sozialarbeitern des Diakonischen Werks zusammenarbeiten.

„Klar muss aber auch sein, dass es keine rechtsfreien Räume für Menschen mit geringem Einkommen geben kann“, führt Dr. Käuflein aus. Ein erster Überblick über die genannten Fälle mit hohen Bußgeldern hat gezeigt, dass es sich dabei jeweils um die Zusammenfassung von mehreren Verfahren und nicht um einzelne Verstöße gehandelt hat und die Verfahren selbst rechtlich nicht zu beanstanden sind, so die Stadt in ihrer Mitteilung.

 

Um Verständnis für Corona-Maßnahmen werben

„Gerade bei Verstößen gegen die Corona-Verordnung ist aber nicht die Erzielung von Einnahmen das Ziel der Kontrollen. Es soll vielmehr in Gesprächen erreicht werden, dass sich die Menschen an die geltenden Regeln halten und damit sich selbst und auch andere vor einer Ansteckung mit dem Corona-Virus schützen“, so der Bürgermeister.

In Karlsruhe wird seit Beginn der Pandemie die Strategie verfolgt, dass zunächst durch Ansprache der Ordnungskräfte auf das richtige Verhalten hingewiesen und damit versucht wird, Verständnis für die Maßnahmen zu erzielen. Die Menschen sollen die Maßnahmen akzeptieren und sich möglichst auch ohne hohen Kontrolldruck an die Regeln halten und damit ihren Beitrag zum Rückgang der Infektionszahlen leisten.

 

Bußgeldverfahren als letzte mögliche Maßnahme

„Wenn jedoch die konsequente Missachtung der geltenden Regeln, wiederholte Verstöße oder gar die Ankündigung, sich immer wieder regelwidrig zu verhalten, festgestellt wird, bleibt oftmals nur die Einleitung eines Bußgeldverfahrens als letzte mögliche Maßnahme“, bestätigt Dr. Käuflein die Vorgehensweise der Ordnungskräfte und sagt weiter: „Diese Vorgehensweise ist völlig unabhängig davon, welcher gesellschaftlichen Schicht die betroffenen Personen angehören“.

 

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