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Südwesten erleichtert Videoüberwachung im öffentlichen Raum

News Südwesten erleichtert Videoüberwachung im öffentlichen Raum

Quelle: Uwe Anspach/dpa
dpa

Baden-Württemberg lockert die Regeln für Videoüberwachung im Land. Kommunen dürfen künftig viel leichter Kameras einsetzen – sogar mit KI.

Baden-Württemberg erleichtert den Einsatz von Videoüberwachung im öffentlichen Raum. Der Landtag will heute eine entsprechende Änderung des Landesdatenschutzgesetzes beschließen und damit den Städten und Gemeinden deutlich mehr Spielraum bei der Überwachung geben. Denn: Bislang dürfen im Land nur bestimmte Personen und Objekte gefilmt werden, etwa Kulturgüter, öffentliche Verkehrsmittel oder Amtsgebäude. Die bisherige Beschränkung soll nun aufgehoben werden.

«Für die Bürgerinnen und Bürger bedeutet es erhöhte Sicherheit und Transparenz», sagte Innenminister Thomas Strobl (CDU) der Deutschen Presse-Agentur. Die Videoüberwachung darf künftig nicht mehr nur für bestimmte Objekte, sondern generell zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben oder in Ausübung des Hausrechts zugelassen werden. Zudem wird die maximale Speicherfrist für Aufnahmen auf zwei Monate verlängert.

Auch KI darf genutzt werden

Mit den neuen Regeln könnten Kommunen «an schutzbedürftigen Orten die Sicherheit verbessern», so Strobl. Man traue den Kommunen zu, dass sie Datennutzung und Datenschutz vor Ort so in Ausgleich zueinander bringen, dass es dem Allgemeinwohl zugutekomme.

Das Gesetz erlaubt zudem den Einsatz von Künstlicher Intelligenz bei der Videoüberwachung zum Schutz von Leib und Leben oder zum Schutz kritischer öffentlicher Infrastruktur. Dazu gehören etwa technische Systeme in Schwimmbädern, die gewisse Muster automatisch erkennen können, die darauf hindeuten, dass jemand ertrinkt.

Kampf gegen wilden Müll und Kupferdiebe

Künftig können etwa Orte in Kommunen überwacht werden, wo wilder Müll abgelagert wird. Auch Wertstoffhöfe könnten künftig gefilmt werden, um den Diebstahl von Kupfer zu bekämpfen. Die Überwachung von Kriminalitätsschwerpunkten sei von der Gesetzesänderung nicht betroffen, die werde im Polizeigesetz geregelt, erklärte ein Sprecher des Innenministeriums.

 

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