News aus Baden-Württemberg
Tausende Ehrenamtliche werden für Schöffenwahl gesucht

News aus Baden-Württemberg Tausende Ehrenamtliche werden für Schöffenwahl gesucht

Quelle: Friso Gentsch/dpa/Symbolbild
dpa

Schöffen entscheiden wie Berufsrichter über Schuld und Strafe bei Gerichten. Dabei haben sie kein juristisches Fachwissen. Tausende Laienrichter werden in diesem Jahr in Baden-Württemberg neu gewählt.

Baden-Württembergs Justizministerin Marion Gentges geht von einer regen Beteiligung bei der Wahl von Tausenden neuen Schöffinnen und Schöffen für die Land- und Amtsgerichte in diesem Jahr aus. Bei der Schöffenwahl müssen 7000 vakante Stellen für den nächsten Fünf-Jahres-Turnus gewählt werden. In der kommenden Amtsperiode (2024 bis 2028) werden Hauptschöffen sowie Ersatz-, Jugend- und Jugendersatzschöffen benötigt. Zwischen 2019 und dem kommenden Jahrgang sind laut Ministerium insgesamt rund 3800 Hauptschöffen bei Gerichten tätig sowie rund 3000 Ersatzschöffen, die einspringen, wenn Hauptschöffen verhindert sind.

«Es ist eine große Verantwortung, «im Namen des Volkes» zu urteilen», sagte Gentges. Das Ehrenamt sei bedeutungsvoll. «Genauso wie Berufsrichter sind Schöffen nur dem Gesetz unterworfen und üben das Richteramt in der Hauptverhandlung in vollem Umfang und mit dem gleichen Stimmrecht wie Berufsrichter aus.» Sie brächten spezielle Sachkunde, Lebens- und Berufserfahrung ein, sodass auch nichtjuristische Wertungen und Überlegungen in Gerichtsverfahren miteinflössen. Details zur Wahl will die CDU-Politikerin am Montag (11.00) in Stuttgart gemeinsam mit der Landesvorsitzenden des Schöffenverbands, Claudia Kitzig, veröffentlichen.

Die Rechtsprechung in Deutschland ist nicht allein Sache ausgebildeter Juristinnen und Juristen. An Amts- und Landgerichten sprechen auch Schöffen als ehrenamtliche Laienrichter in Strafprozessen Recht – gemeinsam und gleichberechtigt mit ausgebildeten hauptamtlichen Richterinnen und Richtern.

Es sei davon auszugehen, dass das Interesse am Schöffenamt auch bei der diesjährigen Wahl groß sei, zeigte sich Gentges zuversichtlich. Allerdings beklagen viele Kommunen seit Jahren ein mangelndes Interesse der Bevölkerung. Melden sich nicht genug Freiwillige, können auch zufällig aus dem Melderegister ausgewählte Menschen auf die Vorschlagslisten gesetzt werden.

Die Bewerbung für das Ehrenamt ist gesetzlich geregelt und an Bedingungen geknüpft. So müssen Interessenten älter als 25 Jahre und jünger als 70 Jahre sein. Sie müssen die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen und straffrei sein. Das Verfahren der Schöffenwahl ist im Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) verankert.

 

Weitere Nachrichten

Warum mehr Kinder im Südwesten eine ADHS-Diagnose bekommen

Immer mehr junge Menschen bekommen im Südwesten eine ADHS-Diagnose. Woran das liegt - und warum Experten das gar nicht mal so negativ bewerten.

Diese Bahnstrecken werden vorerst nicht reaktiviert

Elf stillgelegte Bahnstrecken sollen auch künftig vorerst nicht wieder in Betrieb genommen werden. Welche Strecken sind betroffen? Und was sagt das Verkehrsministerium dazu? Ein Überblick.

Jugendwort 2026: "Ragebait" macht das Rennen

«Ragebait» wird zum neuen Jugendwort gekürt. Warum kommt das wenig überraschend, was bedeutet der Begriff genau - und wie cringe sind Erwachsene, die Jugendsprache nutzen?

Feuer im Tierpark Bretten: Schuppen abgebrannt, Wohnhaus unbewohnbar

Bei einem Brand im Tierpark Bretten (Landkreis Karlsruhe) ist ein Schuppen abgebrannt und ein Wohnhaus unbewohnbar geworden. Menschen und Tiere blieben unverletzt, wie die Polizei mitteilte.

Verwaltungsvorschrift geändert: Polizei nennt Nationalität von Verdächtigen nun regelmäßig

Die Landesregierung hat die Regeln geändert: Die Staatsangehörigkeit von Verdächtigen wird nun in den allermeisten Fällen genannt. Wie die Minister das begründen und welche Ausnahmen es gibt.




 

Logo meinKA

 

Anzeige

Jetzt meinKA als Werbe-Plattform nutzen!

Informieren Sie sich über Daten, Zahlen und Fakten rund um meinKA und die entsprechenden Werbeformen in unseren Mediadaten: jetzt Mediadaten anfordern.

Wir freuen uns über Ihr Interesse und beraten Sie gerne!

 


 
















Auch interessant


Falls Ihnen inhaltliche Fehler oder Fehlfunktionen auffallen, einfach bei redaktion@meinka.de melden.