News aus Baden-Württemberg
Tausende Ehrenamtliche werden für Schöffenwahl gesucht

News aus Baden-Württemberg Tausende Ehrenamtliche werden für Schöffenwahl gesucht

Quelle: Friso Gentsch/dpa/Symbolbild
dpa

Schöffen entscheiden wie Berufsrichter über Schuld und Strafe bei Gerichten. Dabei haben sie kein juristisches Fachwissen. Tausende Laienrichter werden in diesem Jahr in Baden-Württemberg neu gewählt.

Baden-Württembergs Justizministerin Marion Gentges geht von einer regen Beteiligung bei der Wahl von Tausenden neuen Schöffinnen und Schöffen für die Land- und Amtsgerichte in diesem Jahr aus. Bei der Schöffenwahl müssen 7000 vakante Stellen für den nächsten Fünf-Jahres-Turnus gewählt werden. In der kommenden Amtsperiode (2024 bis 2028) werden Hauptschöffen sowie Ersatz-, Jugend- und Jugendersatzschöffen benötigt. Zwischen 2019 und dem kommenden Jahrgang sind laut Ministerium insgesamt rund 3800 Hauptschöffen bei Gerichten tätig sowie rund 3000 Ersatzschöffen, die einspringen, wenn Hauptschöffen verhindert sind.

«Es ist eine große Verantwortung, «im Namen des Volkes» zu urteilen», sagte Gentges. Das Ehrenamt sei bedeutungsvoll. «Genauso wie Berufsrichter sind Schöffen nur dem Gesetz unterworfen und üben das Richteramt in der Hauptverhandlung in vollem Umfang und mit dem gleichen Stimmrecht wie Berufsrichter aus.» Sie brächten spezielle Sachkunde, Lebens- und Berufserfahrung ein, sodass auch nichtjuristische Wertungen und Überlegungen in Gerichtsverfahren miteinflössen. Details zur Wahl will die CDU-Politikerin am Montag (11.00) in Stuttgart gemeinsam mit der Landesvorsitzenden des Schöffenverbands, Claudia Kitzig, veröffentlichen.

Die Rechtsprechung in Deutschland ist nicht allein Sache ausgebildeter Juristinnen und Juristen. An Amts- und Landgerichten sprechen auch Schöffen als ehrenamtliche Laienrichter in Strafprozessen Recht – gemeinsam und gleichberechtigt mit ausgebildeten hauptamtlichen Richterinnen und Richtern.

Es sei davon auszugehen, dass das Interesse am Schöffenamt auch bei der diesjährigen Wahl groß sei, zeigte sich Gentges zuversichtlich. Allerdings beklagen viele Kommunen seit Jahren ein mangelndes Interesse der Bevölkerung. Melden sich nicht genug Freiwillige, können auch zufällig aus dem Melderegister ausgewählte Menschen auf die Vorschlagslisten gesetzt werden.

Die Bewerbung für das Ehrenamt ist gesetzlich geregelt und an Bedingungen geknüpft. So müssen Interessenten älter als 25 Jahre und jünger als 70 Jahre sein. Sie müssen die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen und straffrei sein. Das Verfahren der Schöffenwahl ist im Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) verankert.

 

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