Corona in Baden-Württemberg
Trotz Corona-Lockdown: Annahmestellen dürfen Wetten entgegennehmen

Corona in Baden-Württemberg Trotz Corona-Lockdown: Annahmestellen dürfen Wetten entgegennehmen

Quelle: Friso Gentsch

Wettannahmestellen dürfen trotz des Corona-Lockdowns Wetten entgegennehmen.

Wenn Abholangebote für den geschlossenen Einzelhandel zulässig seien, müsse dies wegen des Gleichbehandlungsgrundsatzes auch Wettannahmestellen gestattet werden, so der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg in einer am Donnerstag in Mannheim veröffentlichten Entscheidung.

Damit war die Inhaberin von Wettannahmestellen in Baden-Württemberg mit ihrem Eilantrag gegen die ausnahmslose Betriebsuntersagung nach der Corona-Verordnung der Landesregierung erfolgreich (Az. 1 S 124/21 – Beschluss vom 27. Januar 2021). Sie betreibt Annahmestellen, die Wetten an ein ausländisches Sportwettunternehmen vermittelt.

Laut VGH bleibt das Verweilen in Wettannahmestelle verboten. «Nur die kontaktarme Wettannahme innerhalb fester Zeitfenster ist gestattet.» Aus Sicht des Gerichts kann eine reine Wettannahmestelle ihren Betrieb so organisieren, dass Spielscheine nur abgegeben und entgegengenommen sowie Gewinne ausgezahlt und Kundenkarten aufgeladen oder gesperrt werden könnten.

Betriebsschließungen hält das Gericht wegen des aktuellen Pandemiegeschehens und wegen der staatlichen Kompensationsmaßnahmen ansonsten noch für verhältnismäßig. Der Beschluss ist laut VGH unanfechtbar.

 

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