MIT impfen durchgehend weiter
Impfstoffmangel: Karlsruher Impfzentren werden vorübergehend geschlossen

MIT impfen durchgehend weiter Impfstoffmangel: Karlsruher Impfzentren werden vorübergehend geschlossen

Quelle: Melanie Hofheinz

Der Impfstoffmangel schränkt die Aktivität der Karlsruher Impfzentren (ZIZ Messe Karlsruhe, KIZ Schwarwaldhalle) ein. Daher müssen sowohl ZIZ als auch und KIZ ab 01. Februar vorübergehend geschlossen werden. Die mobilen Impfteams (MIT) impfen weiter.

Impfzentren wegen Impfstoffmangel ab 01. Februar geschlossen

Obwohl Infrastruktur und Organisation seit Ende Dezember zuverlässig zur Verfügung stehen, schränkt der Impfstoffmangel als limitierender Faktor die Aktivität der Karlsruher Impfzentren (ZIZ Messe Karlsruhe, KIZ Schwarwaldhalle) empfindlich ein. Die Lage bleibt weiterhin sehr dynamisch, was die Terminplanung und -vergabe oft nur kurzfristig möglich macht, informiert die Stadt Karlsruhe in einer Pressemitteilung.

Derzeit (Stand 29. Januar) ist klar: Im Impfzentrum Messe Karlsruhe (ZIZ) und durch Mobile Impfteams (MIT) finden bis 31. Januar täglich Erst- und Zweitimpfungen statt. Insgesamt werden etwa 1.100 Dosen pro Tag verimpft.

Aufgrund des Impfstoffmangels müssen jedoch danach sowohl ZIZ als auch und KIZ ab dem 01. Februar geschlossen werden. Wie geplant fahren hingegen die MIT durchgehend weiter und führen täglich Erst- und Zweitimpfungen durch. In Summe 300 pro Tag, so die Stadt Karlsruhe weiter.

 

Das ZIZ öffnet vermutlich ab dem 08. Februar 2021 wieder

Das ZIZ öffnet voraussichtlich wieder ab dem 8. Februar und verabreicht dann täglich Erst- und Zweitimpfungen. In Abhängigkeit von der Impfstoffverfügbarkeit wird mit 500 bis 800 Impfungen pro Tag geplant. Das KIZ öffnet vermutlich ab dem 12. Februar zweimal wöchentlich und führt jeweils rund 300 Erstimpfungen pro Tag durch.

Ab dem 17. März beginnen die Zweitimpfungen – dann verimpft das KIZ nach aktueller Planung zweimal wöchentlich jeweils 300 Erst-Dosen und zweimal wöchentlich jeweils 300 Zweit-Dosen, erklärt die Stadt.

 

Hinweis: Geimpft wird nur, wer einen Termin vereinbart hat

Wichtig für KIZ und ZIZ ist, dass nur diejenigen geimpft werden können, die zuvor einen Termin vereinbart haben und dass ausschließlich diejenigen impfberechtigt sind, die laut Impfverordnung des Bundes in die Kategorie „höchste Priorität“ fallen, darauf weist die Stadt erneut hin.

Dazu zählen alle Menschen über 80 Jahre und alle Bewohner von Pflegeeinrichtungen sowie Mitarbeitende, die in Pflegeheimen, Intensiv- und Covid-Stationen von Krankenhäusern, Rettungsdiensten und vergleichbaren Bereichen wie etwa Dialysezentren, ambulante Pflegedienste, COVID-Abstrichstellen oder Corona-Schwerpunktpraxen arbeiten.

Nicht zu dieser Gruppe zählen etwa Personen, die durch entsprechende Vorerkrankungen das Risiko eines besonders schweren Krankheitsverlaufes tragen, auch wenn sie dies durch ein ärztliches Attest bescheinigen können. Diese Personen fallen in die Kategorie „hohe Priorität“ und sind damit aktuell noch nicht impfberechtigt.

 

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