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Vermögen von Asylsuchenden: Kritik an Plänen des Landes

News Vermögen von Asylsuchenden: Kritik an Plänen des Landes

Quelle: Uwe Anspach/dpa
dpa

Auch in Baden-Württemberg sollen Flüchtlinge bald Bargeld und Wertsachen abgeben müssen. Ein Gesetz dazu gibt es seit Jahrzehnten. Vorgeschrieben, ja, aber teils reine Schikane, sagen Kritiker.

Asylbewerbern in Baden-Württemberg sollen künftig flächendeckend bei ihrer Ankunft Geld und Wertsachen wie Schmuck abgenommen werden, um einen Teil der Verfahrenskosten zu begleichen. Ein Vorhaben, das aus Sicht des baden-württembergischen Flüchtlingsrats zwar gesetzlich seit langer Zeit geregelt ist, in Teilen von den Asylsuchenden aber auch als reine Schikane gesehen werden kann.

«Viele fliehende Menschen haben bei ihrer Ankunft in Deutschland kaum mehr als ihre Kleidung am Leib», sagte die Co-Geschäftsführerin des Flüchtlingsrates, Anja Bartel, der Deutschen Presse-Agentur. Würden sie systematisch durchsucht und nähme man ihnen persönliche Gegenstände ab, so könne das leicht als Akt der Willkür wahrgenommen werden. Das trage sicher nicht dazu bei, dass sich Menschen willkommen geheißen fühlten, sagte Bartel.

Gesetz erlaubt die Sicherstellung

Die Regelung ist im Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) aus den frühen 1990er Jahren und im Paragrafen 7 festgeschrieben: Demnach muss erst eigenes Vermögen und Einkommen aufgebraucht werden, bevor staatliche Leistungen greifen. Das ist vergleichbar mit der Bürgergeld-Regelung, wo der Leistungsbezug auch mit dem Vermögen verrechnet wird.

Bereits im Jahr 2016 seien Behörden aber reihenweise zu dem Schluss gekommen, dass ein Großteil der fliehenden Menschen ohnehin nicht über erwähnenswerte Mittel verfügten, die eingezogen werden könnten, sagte Bartel. «Die jüngsten Vorschläge aus dem Justizministerium sind ein weiteres Beispiel dafür, wie im aktuellen Kontext migrationspolitische Härte demonstriert werden soll – und zwar relativ losgelöst von den faktischen Rahmenbedingungen», kritisierte sie. Sie stelle aber nicht infrage, dass ein eventuelles Vermögen berücksichtigt werden müsse, wenn Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz berücksichtigt würden muss.

Gentges und ihr Migrationsstaatssekretär Siegfried Lorek (CDU) hatten zuvor angekündigt, ankommende Asylbewerber in den Erstaufnahmezentren des Landes bei der Registrierung konsequent auf mitgebrachte Wertgegenstände wie Bargeld oder Schmuck zu überprüfen und entsprechende Wertgegenstände einzubehalten. Die bisherige Praxis aus dem Ankunftszentrum Heidelberg werde dann auch in den Erstaufnahmeeinrichtungen der übrigen Regierungspräsidien praktiziert.

 

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