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Verstoß gegen EU-Recht: Klage gegen Wolf-Abschusserlaubnis eingereicht!

Nachrichten Verstoß gegen EU-Recht: Klage gegen Wolf-Abschusserlaubnis eingereicht!

Quelle: Klaus-Dietmar Gabbert/zb/dpa/Archivbild

Ein Wolf kommt Hunden und Menschen zu nah – reicht das für eine Abschusserlaubnis? Die Naturschutzinitiative sieht darin einen Verstoß gegen EU-Recht.

Mit einer Klage versuchen Naturschützer den Abschuss eines Wolfs im Nordschwarzwald zu verhindern. Der Verein Naturschutzinitiative (NI) hat nach eigenen Angaben eine Anfechtungsklage gegen die Ausnahmegenehmigung des Umweltministeriums beim Verwaltungsgericht Stuttgart erhoben. «Wegen des drohenden Abschusses des Wolfes wurde auch ein Eilantrag gestellt, mit welchem erreicht werden soll, dass der Wolf nicht vor Abschluss des Klageverfahrens verfolgt werden darf.»

Das Ministerium hatte am Dienstag informiert, dass es eine bis 10. März gültige Ausnahmegenehmigung erteilt habe. Der Rüde mit der Bezeichnung GW2672m habe sich mehrfach Hunden und damit auch Menschen genähert. Andere Versuche, das Tier zu verscheuchen, hätten nicht geholfen.

Das Ministerium sei tätig geworden, obwohl der Wolf keine Gefahr darstelle, kritisierte die NI. Zudem lebten in Baden-Württemberg nachweislich nur vier Wölfe. «Würde ein Wolf von insgesamt vier Wölfen geschossen werden, bedeutete dies den Abschuss von 25 Prozent der baden-württembergischen Wolfspopulation.» Eine Verschlechterung des Erhaltungszustandes sei nach EU-Recht jedoch rechtswidrig, hieß es. Daher habe die NI Klage eingereicht.

 

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