News aus der Fächerstadt
Verwarnungsgeld bei falschem Abstellen von E-Scootern in Karlsruhe

News aus der Fächerstadt Verwarnungsgeld bei falschem Abstellen von E-Scootern in Karlsruhe

Quelle: Florian Kaute

Karlsruhe will verbindliche Qualitätsstandards für E-Scooter haben und hat mit den Anbietern einen öffentlich-rechtlichen Vertrag geschlossen. So soll es künftig unter anderem Verwarnungen mit Verwarnungsgeld bei falschem Abstellen der Scooter geben.

E-Scooter im Karlsruher Straßenbild

E-Scooter sind bereits seit gut drei Jahren im Karlsruher Straßenbild sichtbar – leider werden die kleinen Elektroflitzer oft achtlos abgestellt. Bislang waren die Kommunen auf ein freiwilliges Mitwirken der E-Scooter-Anbietenden angewiesen und unverbindliche Regelungen waren nur im Rahmen sogenannter „Absichtserklärungen“ möglich.

Dies kann sich jetzt ändern, nachdem das Oberverwaltungsgericht in Nordrhein-Westfalen als erstes Gericht das Verleihen von Leihfahrrädern und nach herrschender Meinung damit auch E-Scootern nicht mehr als „Gemeingebrauch“, sondern als sogenannte „Sondernutzung“ eingestuft hat, teilt die Stadt Karlsruhe in einer Pressemeldung mit.

 

Vertrag für verbindliche Qualitätsstandards

„Wir haben den Beschluss aus Nordrhein-Westfalen zum Anlass genommen, aktiv auf die in Karlsruhe vertretenen Anbietenden zuzugehen, um eine gute, aber auch verbindliche Lösung zu finden“, erklärt der für die öffentliche Sicherheit und Ordnung zuständige Dezernent Dr. Albert Käuflein.

Die Verleihfirmen bekräftigten dabei übereinstimmend ihr Interesse, den ihnen möglichen Beitrag zu wirksamen, einheitlichen und auch verbindlicheren Regelungen zu leisten und haben sich durchweg konstruktiv in die Gespräche eingebracht.

 

Ein erstes Ergebnis der Gespräche

Als Ergebnis der Gespräche konnte ein öffentlich-rechtlicher Vertrag mit verbindlichen Qualitätsstandards erarbeitet werden. „Wir sind bewusst noch nicht den möglichen Weg der Sondernutzung gegangen und wollen mit den Anbietenden weiterhin konsensual und ‚auf Augenhöhe‘ zusammenarbeiten“, führt Käuflein weiter aus.

Der Vertrag ist zunächst bis zum 31. Oktober 2023 befristet und soll dann im Anschluss evaluiert werden. Insbesondere die Belange mobilitätseingeschränkter Menschen werden durch die bindenden Qualitätsstandards, gerade beim Thema Abstellen der E-Scooter, zukünftig einen noch höheren Stellenwert einnehmen, heißt es weiter.

 

Verwarnungen bei falschem Abstellen

So soll laut der Stadt Karlsruhe unter anderem ein verbindliches Foto das ordnungsgemäße Abstellen der E-Scooter dokumentieren und die Nutzenden stärker in die Pflicht nehmen. So muss beim Abstellen stets eine freibleibende nutzbare Gehwegbreite von mindestens 1,60 Metern gewährleistet sein.

Sollten sich E-Scooter-Nutzende nicht an diese Regeln halten, sind zukünftig auch entsprechende Verwarnungen mit Verwarnungsgeld vorgesehen.

Gemeinsam mit den Anbietenden soll im nächsten Frühjahr auch ein „Sicherheitstag“ gestaltet werden, bei dem neben dem Ausprobieren eines E-Scooters die Vermittlung des sicheren und verantwortungsvollen Fahrens im Vordergrund steht.

 

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