Polizei Karlsruhe Vier Verletzte bei Mehrfamilienhausbrand in Karlsruhe-Oberreut
Bei einem Feuer in einem Mehrfamilienhaus in Karlsruhe sind vier Menschen verletzt worden. Mehrere übereinanderliegende Balkone hatten sich entzündet. Der Schaden beläuft sich auf rund 100 .000 Euro, die Ursache bleibt unklar.
Vier Menschen sind durch einen Brand in einem Mehrfamilienhaus in Karlsruhe verletzt worden. Bei dem Feuer im Stadtteil Oberreut entzündeten sich mehrere übereinanderliegende Balkone, wie die Polizei am Dienstag, den 17. November 2020, mitteilte. Die Flammen breiteten sich von der Terrasse einer Erdgeschosswohnung auf weitere Stockwerke aus.
Drei Menschen wurden am Montagabend, den 16. November 2020, durch Rauchgas leicht verletzt. Einer davon sowie ein Feuerwehrmann erlitten zusätzlich leichte Verletzungen an der Hand. Alle wurden vom Rettungsdienst ambulant versorgt. Nach der Räumung des Gebäudes kamen die Bewohner und Bewohnerinnen zunächst im Foyer einer nahegelegenen Firma unter. Ein Teil des Hauses ist vorerst nicht mehr bewohnbar, die Betroffenen kamen bei Verwandten und Bekannten unter, hieß es.
Während des Löscharbeiten leistete ein 46 Jahre alter Bewohner Widerstand. Er weigerte sich, seine Wohnungsschlüssel herauszurücken, obwohl das Betreten der Wohnung für die Feuerwehr erforderlich war. Als die hinzugerufene Polizei dem Mann die Schlüssel abnahm, wehrte sich dieser erneut und wurde daraufhin von mehreren Beamten zu Boden gebracht. Verletzt wurde dabei niemand. Ihn erwartet eine Anzeige wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte.
Der Schaden beläuft sich auf etwa 100.000 Euro.
Update, 17. November 2020, 15:30 Uhr:
Nach dem Brand am späten Montagabend an einem Mehrfamilienhaus in der Friedrich-Weick-Straße gehen Brandermittler der Kriminalpolizei von einem technischem Defekt an einer Außensteckdose der im Erdgeschoss gelegenen Wohnung aus, die wohl ursächlich für das Feuer war. Soweit die ersten Untersuchungen des Brandortes mit Unterstützung von Kriminaltechnikern. Hinweise auf eine fahrlässige oder gar vorsätzliche Brandlegung haben sich nicht ergeben.
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