Nachrichten Waffen- und Messerverbotszone für erweiterte Amalienstraße in Karlsruhe angepasst
Die Stadtverwaltung hat die Waffen- und Messerverbotszonenverordnung hinsichtlich der erweiterten Amalienstraße bis zum 09. März 2027, verlängert. Die entsprechende Rechtsverordnung trat am 09. März 2026 in Kraft, das teilt die Stadt Karlsruhe mit.
Einstufung des Gebietes als „gefährlicher Ort“
Wie die Stadt erklärt, orientiere sich die Verbotsregelung an der durch das Polizeipräsidium Karlsruhe vorgenommenen Einstufung des Gebietes als „gefährlicher Ort“ gemäß § 27 Absatz 1 Nummer 3 Polizeigesetz (BW).
Die Einstufung als „gefährlicher Ort“ für die „erweiterte Amalienstraße“ sei bis zum 09. März 2027 verlängert und die Geltungszeiten angepasst worden. Aus diesem Grund sei auch die Waffen- und Messerverbotszonenverordnung anzugleichen, so die Stadt.
Das Verbot werde demnach im Bereich der erweiterten Amalienstraße ab sofort zu folgenden Zeiten gelten:
- montags bis donnerstags jeweils von 16:00 Uhr bis 01:00 Uhr am darauffolgenden Tag
- freitags und samstags jeweils von 16:00 Uhr bis 07:00 Uhr am darauffolgenden Tag
Hinsichtlich des erweiterten Marktplatzes und am Schlossplatz bestehe die Regelung weiter bis derzeit 15. April 2026.
Die Einhaltung der Verbotszonen werde durch regelmäßige Kontrollen der Polizei überwacht. Verstöße köntnen mit Bußgeldern von bis zu 10.000 Euro geahndet werden.