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Wahlkampf-Flyer in Karlsruhe: Kein Ermittlungsverfahren nach AfD-„Abschiebetickets“

Nachrichten Wahlkampf-Flyer in Karlsruhe: Kein Ermittlungsverfahren nach AfD-„Abschiebetickets“

Quelle: Carsten Koall/dpa
dpa

Ein AfD-Wahlkampf-Flyer in Form eines «Abschiebetickets» sorgt im Februar für Wirbel im Netz. AfD-Politiker wurden angezeigt. Für Ermittlungen der Staatsanwaltschaft reicht es jedoch nicht.

Die Staatsanwaltschaft Karlsruhe wird wegen der umstrittenen «Abschiebeticket»-Aktion von Karlsruher AfD-Politikern kein Ermittlungsverfahren einleiten. Die rechtliche Prüfung der an Flugzeugtickets angelehnten Flyer habe ergeben, dass der Tatbestand der Volksverhetzung und Beleidigung nicht gegeben sei, wie ein Sprecher der Anklagebehörde sagte. Zuvor hatte der SWR berichtet.

Die «Abschiebetickets» waren im Zuge einer Wahlkampf-Aktion zur letzten Bundestagswahl in diverse Karlsruher Briefkästen geworfen worden. Das Abflugdatum war auf den Tag der Bundestagswahl am 23. Februar datiert gewesen für die Reise: «Von: Deutschland – Nach: Sicheres Herkunftsland». Daraufhin waren mehrere AfD-Politiker angezeigt worden. Die Aktion hatte für großes Aufsehen und Kritik gesorgt.

 

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