News aus Baden-Württemberg
Wahlrecht: Auch 16-Jährige Gemeinderäte möglich

News aus Baden-Württemberg Wahlrecht: Auch 16-Jährige Gemeinderäte möglich

Quelle: Julian Stratenschulte
dpa

Baden-Württembergs Gemeinderäte sollen jünger werden. Und auch in den Rathäusern sollen junge Menschen nach den nächsten Kommunalwahlen ein Wörtchen mitzureden haben. Die Regierung will das Wahlrecht ändern – Baden-Württemberg wäre damit Vorreiter.

Mit einem neuen Wahlrecht für die Städte und Kommunen will Baden-Württemberg bundesweit Neuland betreten und jüngeren Menschen den Weg in die Politik ebnen. Das Kabinett hat nach dpa-Informationen am Dienstag entschieden, dass sich auch 16-Jährige bei der nächsten Kommunalwahl als Gemeinde-, Ortschafts- und Kreisräte aufstellen und wählen lassen können. Das Gesetzgebungsverfahren für eine entsprechende Reform des baden-württembergischen Kommunalwahlrechts, die auch das passive Wahlrecht ab 16 einschließt, soll bis März abgeschlossen sein, wie es hieß.

Damit setzt die grün-schwarze Regierungskoalition ein weiteres Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag um. Der Landtag muss aber noch über die Pläne entscheiden.

Als 16-Jährige dürfen Jugendliche bereits bei den Kommunalwahlen ihre Stimme abgeben, das wird als aktives Wahlrecht bezeichnet. Selbst kandidieren dürfen sie bislang aber nicht (passives Wahlrecht).

Altersgrenzen sollen aber nicht nur nach unten geändert werden. Laut Reformpapier soll die bisherige Höchstaltersgrenze für Bürgermeisterkandidaten von 67 Jahren ebenso fallen wie die Vorschrift, dass Bürgermeister spätestens mit 73 in den Ruhestand treten müssen, auch wenn ihre Amtszeit zu dem Zeitpunkt noch gar nicht abgelaufen ist. Zugleich sollen Bewerber für die Rathausspitze künftig nicht mehr erst mit Vollendung des 25. Lebensjahres wählbar sein, sondern bereits als 18-Jährige.

Die nun im Kabinett beschlossene Wahlreform soll sich auch auf die Stichwahlen auswirken: Nach den Plänen soll es beim zweiten Wahlgang eine Stichwahl zwischen den beiden Bewerbern mit den höchsten Stimmenzahlen geben, wenn künftig im ersten Wahlgang keiner der Bewerber mehr als 50 Prozent der gültigen Stimmen erhält. Allerdings kann die Bewerbung nach dem ersten Wahlgang nicht mehr zurückgenommen werden. Bislang ist ein neuer Wahlgang nötig, bei dem auch neue Kandidaten antreten können.

Eine weitere Änderung: Um mehr Bewerber für das Bürgermeisteramt zu gewinnen, erhalten ehemalige Beamte, Richter und Landesbeschäftigte ein Rückkehrrecht, ihr Arbeitsplatz wird also freigehalten. Außerdem sollen wohnungslose Menschen in den Gemeinden, Landkreisen oder dem Verband Region Stuttgart analog zum Landtagswahlrecht auch bei Kommunalwahlen abstimmen dürfen.

 

Weitere Nachrichten

Warum mehr Kinder im Südwesten eine ADHS-Diagnose bekommen

Immer mehr junge Menschen bekommen im Südwesten eine ADHS-Diagnose. Woran das liegt - und warum Experten das gar nicht mal so negativ bewerten.

Diese Bahnstrecken werden vorerst nicht reaktiviert

Elf stillgelegte Bahnstrecken sollen auch künftig vorerst nicht wieder in Betrieb genommen werden. Welche Strecken sind betroffen? Und was sagt das Verkehrsministerium dazu? Ein Überblick.

Jugendwort 2026: "Ragebait" macht das Rennen

«Ragebait» wird zum neuen Jugendwort gekürt. Warum kommt das wenig überraschend, was bedeutet der Begriff genau - und wie cringe sind Erwachsene, die Jugendsprache nutzen?

Feuer im Tierpark Bretten: Schuppen abgebrannt, Wohnhaus unbewohnbar

Bei einem Brand im Tierpark Bretten (Landkreis Karlsruhe) ist ein Schuppen abgebrannt und ein Wohnhaus unbewohnbar geworden. Menschen und Tiere blieben unverletzt, wie die Polizei mitteilte.

Verwaltungsvorschrift geändert: Polizei nennt Nationalität von Verdächtigen nun regelmäßig

Die Landesregierung hat die Regeln geändert: Die Staatsangehörigkeit von Verdächtigen wird nun in den allermeisten Fällen genannt. Wie die Minister das begründen und welche Ausnahmen es gibt.




 

Logo meinKA

 

Anzeige

Jetzt meinKA als Werbe-Plattform nutzen!

Informieren Sie sich über Daten, Zahlen und Fakten rund um meinKA und die entsprechenden Werbeformen in unseren Mediadaten: jetzt Mediadaten anfordern.

Wir freuen uns über Ihr Interesse und beraten Sie gerne!

 


 













Auch interessant


Falls Ihnen inhaltliche Fehler oder Fehlfunktionen auffallen, einfach bei redaktion@meinka.de melden.