News aus Baden-Württemberg
Wahlrecht: Auch 16-Jährige Gemeinderäte möglich

News aus Baden-Württemberg Wahlrecht: Auch 16-Jährige Gemeinderäte möglich

Quelle: Julian Stratenschulte
dpa

Baden-Württembergs Gemeinderäte sollen jünger werden. Und auch in den Rathäusern sollen junge Menschen nach den nächsten Kommunalwahlen ein Wörtchen mitzureden haben. Die Regierung will das Wahlrecht ändern – Baden-Württemberg wäre damit Vorreiter.

Mit einem neuen Wahlrecht für die Städte und Kommunen will Baden-Württemberg bundesweit Neuland betreten und jüngeren Menschen den Weg in die Politik ebnen. Das Kabinett hat nach dpa-Informationen am Dienstag entschieden, dass sich auch 16-Jährige bei der nächsten Kommunalwahl als Gemeinde-, Ortschafts- und Kreisräte aufstellen und wählen lassen können. Das Gesetzgebungsverfahren für eine entsprechende Reform des baden-württembergischen Kommunalwahlrechts, die auch das passive Wahlrecht ab 16 einschließt, soll bis März abgeschlossen sein, wie es hieß.

Damit setzt die grün-schwarze Regierungskoalition ein weiteres Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag um. Der Landtag muss aber noch über die Pläne entscheiden.

Als 16-Jährige dürfen Jugendliche bereits bei den Kommunalwahlen ihre Stimme abgeben, das wird als aktives Wahlrecht bezeichnet. Selbst kandidieren dürfen sie bislang aber nicht (passives Wahlrecht).

Altersgrenzen sollen aber nicht nur nach unten geändert werden. Laut Reformpapier soll die bisherige Höchstaltersgrenze für Bürgermeisterkandidaten von 67 Jahren ebenso fallen wie die Vorschrift, dass Bürgermeister spätestens mit 73 in den Ruhestand treten müssen, auch wenn ihre Amtszeit zu dem Zeitpunkt noch gar nicht abgelaufen ist. Zugleich sollen Bewerber für die Rathausspitze künftig nicht mehr erst mit Vollendung des 25. Lebensjahres wählbar sein, sondern bereits als 18-Jährige.

Die nun im Kabinett beschlossene Wahlreform soll sich auch auf die Stichwahlen auswirken: Nach den Plänen soll es beim zweiten Wahlgang eine Stichwahl zwischen den beiden Bewerbern mit den höchsten Stimmenzahlen geben, wenn künftig im ersten Wahlgang keiner der Bewerber mehr als 50 Prozent der gültigen Stimmen erhält. Allerdings kann die Bewerbung nach dem ersten Wahlgang nicht mehr zurückgenommen werden. Bislang ist ein neuer Wahlgang nötig, bei dem auch neue Kandidaten antreten können.

Eine weitere Änderung: Um mehr Bewerber für das Bürgermeisteramt zu gewinnen, erhalten ehemalige Beamte, Richter und Landesbeschäftigte ein Rückkehrrecht, ihr Arbeitsplatz wird also freigehalten. Außerdem sollen wohnungslose Menschen in den Gemeinden, Landkreisen oder dem Verband Region Stuttgart analog zum Landtagswahlrecht auch bei Kommunalwahlen abstimmen dürfen.

 

Weitere Nachrichten

Warum Baden im Rhein auch bei Niedrigwasser gefährlich ist

Fachleute warnen eindringlich davor. Was das Baden im Rhein lebensgefährlich macht.

Krankenkassen informieren: Mehr Behandlungsfehler in Baden-Württemberg gemeldet

Mehr Menschen in Baden-Württemberg beanstanden Behandlungsfehler – doch eine Expertin befürchtet: Die Dunkelziffer könnte noch deutlich höher sein.

Agrarministerin Gentges warnt: Ernteausfälle betreffen alle Verbraucher

Weniger Mehl, teureres Brot? Warum die Trockenheit in Baden-Württemberg nicht nur Bauern trifft – und was Agrarministerin Gentges jetzt schon Sorgen macht.

Neue Fußfessel-Regeln: Was sie leisten kann - und was nicht

Mit der elektronischen Fußfessel will Baden-Württemberg Opfer von Gewalt besser schützen. Was das neue Gesetz vorsieht – und wo die Grenzen der Technik liegen.

Arbeitsmarkt im Südwesten kommt nicht in Schwung

Trotz leicht sinkender Zahlen bleibt der Arbeitsmarkt im Baden-Württemberg unter Druck. Viele Unternehmen zögern mit Neueinstellungen - und die Zahl der Arbeitslosen liegt weiter über dem Vorjahr.




 

Logo meinKA

 

Anzeige

Jetzt meinKA als Werbe-Plattform nutzen!

Informieren Sie sich über Daten, Zahlen und Fakten rund um meinKA und die entsprechenden Werbeformen in unseren Mediadaten: jetzt Mediadaten anfordern.

Wir freuen uns über Ihr Interesse und beraten Sie gerne!

 


 













Auch interessant


Falls Ihnen inhaltliche Fehler oder Fehlfunktionen auffallen, einfach bei redaktion@meinka.de melden.