News aus Baden-Württemberg
Warnstreik: Baden-Württemberg drückt beim Sonntagsfahrverbot ein Auge zu

News aus Baden-Württemberg Warnstreik: Baden-Württemberg drückt beim Sonntagsfahrverbot ein Auge zu

Quelle: Boris Roessler/dpa/Symbolbild
dpa

Mehrere Bundesländer verzichten an diesem Sonntag darauf, das Fahrverbot für Lastwagen durchzusetzen. Auch Baden-Württemberg. Grund dafür ist der für Montag angekündigte Verkehrswarnstreik.

Angesichts des bundesweiten Verkehrswarnstreiks an diesem Montag drückt Baden-Württemberg beim Sonntagsfahrverbot ein Auge zu. Die Polizei in Baden-Württemberg werde dem Ansinnen des Bundesverkehrsministeriums nachkommen und «unter Anwendung des Opportunitätsprinzips» grundsätzlich von der Ahndung von Verstößen gegen das Sonntagsfahrverbot absehen, sagte ein Sprecher des Stuttgarter Innenministeriums am Samstag auf Anfrage. Zuvor hatte der SWR darüber berichtet.

Auch Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt kündigten an, das Lkw-Fahrverbot am Sonntag aufzuheben beziehungsweise nicht zu kontrollieren.

Spediteure und Handel hatten am Freitag bundesweit mehr Flexibilität an diesem Wochenende gefordert. Dies könne es ermöglichen, einige Transporte vorzuziehen. Der Geschäftsführer des Handelsverbands Deutschland, Stefan Genth, hatte angeregt, das Sonntagsfahrverbot für Lastwagen aufzuheben. Der Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung schloss sich dem an. Auch Bundesverkehrsminister Volker Wissing (FDP) hatte auf flexiblere Regelungen bei Gütertransporten und Flügen gedrungen.

Die Gewerkschaft Verdi und die Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) haben für Montag zu einem bundesweiten Warnstreik im Verkehr aufgerufen. Betroffen sein sollen der Fern- und Regionalverkehr auf der Schiene, Flughäfen, Wasserstraßen und Häfen sowie die Autobahngesellschaft.

Das Sonntagsfahrverbot gilt normalerweise für gewerbliche Güterbeförderungen gemäß der Straßenverkehrsordnung an Sonn- und Feiertagen von 0.00 Uhr bis 22 Uhr. Das Fahrverbot soll den Verkehrsfluss auf den Straßen, die an diesen Tagen durch allgemeinen Personen- und Ausflugsverkehr besonders belastet sind, verbessern. Zugleich sollen geringere Lärm- und Abgasemissionen dem Umweltschutz dienen.

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