Windenergie rund um Karlsruhe
Windräder bald in Ettlingen, Rheinstetten und Weingarten?

Windenergie rund um Karlsruhe Windräder bald in Ettlingen, Rheinstetten und Weingarten?

Quelle: Pixabay

Ettlingen, Rheinstetten, Karlsbad und Weingarten – hier könnten bald Windräder aufgestellt werden. Der Teil-Flächennutzungsplan Windenergie hat dort nämlich nun Gebiete für Windkraftanlagen mit einer Gesamtfläche von rund 208 Hektar ausgewiesen.

Teil-Flächennutzungsplan Windenergie

Wo in und um Karlsruhe sind Windkraftanlagen überhaupt denkbar und wo kommen Windenergieanlagen nicht in Frage? Wie die Stadt Karlsruhe in einer Pressemitteilung veröffentlicht, wurden durch den Teil-Flächennutzungsplan Windenergie (Teil-FNP Wind) in Ettlingen, Rheinstetten, Karlsbad und Weingarten nun Konzentrationsflächen für die Windenergienutzung mit einer Gesamtfläche von rund 208 Hektar ausgewiesen.

Zuvor wurden sämtliche potentielle Flächen einem Prüfverfahren unterzogen, indem auch Aspekte des Natur- und Immissionsschutzes beachtet wurden.

 

Hier könnten die Windräder hinkommen

Vorweg gesagt: Bevor Windkraftanlagen aufgestellt werden können, sind Genehmigungsverfahren erforderlich. Für die vier ausgewiesenen Flächen „Stiftäcker“ in Rheinstetten, „Hagbuckel“ in Karlsbad, „Kirchberg“ in Weingarten und „Kreuzelberg“ in Ettlingen sind konkrete Vorhaben allerdings nun grundsätzlich möglich.

Die erwähnten notwendigen Genehmigungsverfahren erfolgen dann nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz mit diversen Gutachten und Schallberechnungen. Beispielsweise muss geprüft werden, dass durch die Lage der Windkraftanlage innerhalb der Konzentrationszone und des vom Nachbarschaftsverband Karlsruhe (NVK) angesetzten Vorsorgeabstandes die Entfernung zu Wohngebieten mindestens einen Kilometer betragen.

 

Artenschutz – Ettlinger Kreuzelberg

Der Ettlinger Kreuzelberg stellt dabei einen Sonderfall dar, denn er ist ein Lebensraum für den Rotmilan, dessen Erhaltungsstand als potentiell gefährdetet eingestuft ist. Sowohl der  Gemeinderat in Ettlingen als auch eine Bürgerinitiative hatten sich daher dafür stark gemacht, den Kreuzelberg mit Hinblick auf den Artenschutz bei den Standorten für Windkraftanlagen auszusparen.

Das Ergebnis ist nun ein sorgfältig gewählter Zuschnitt der Ettlinger Fläche in Ergänzung zu den weiteren Konzentrationsflächen sowie der Schutz des übrigen Verbandsgebietes. Diese Lösung wurde möglich, nachdem die höhere Naturschutzbehörde beim Regierungspräsidium Karlsruhe hier eine artenschutzrechtliche Ausnahmelage bestätigt hat.

 

Hintergrund der Teil-FNV Wind

Der Teil-FNV Wind wurde mit mehrfacher Beteiligung der Öffentlichkeit sowie Behörden, weiteren Trägern öffentlicher Belange und Umweltverbänden von der Verbandsversammlung am 03. Juni 2019 mehrheitlich beschlossen. Das Regierungspräsidium Karlsruhe genehmigte den sachlichen Teil-FNP Wind bereits am 02. August 2019 und mit einer öffentlichen Bekanntmachung am 14. September 2019 erlangte der Teil-FNP Wind schließlich seine Wirksamkeit.

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