Neues auf dem Zoo
Zoologischer Stadtgarten in Karlsruhe öffnet am Montag wieder

Neues auf dem Zoo Zoologischer Stadtgarten in Karlsruhe öffnet am Montag wieder

Quelle: Timo Deible/Zoo Karlsruhe

Der Zoologische Stadtgarten Karlsruhe musste vor einem Monat wegen eines Ausbruchs der „hochpathogenen aviären Influenza“, auch bekannt als Vogelgrippe, geschlossen werden. Am Montag, 07. März 2022, können erstmals wieder Zoogäste in die Anlage kommen.

Der Karlsruher Zoo kann wieder öffnen

Nachdem der Zoologische Stadtgarten in Karlsruhe wegen eines Vogelgrippe-Ausbruchs geschlossen wurde, können am Montag, 07. März 2022, wieder Zoogäste in die Anlage kommen.

„Wir haben die Genehmigung bekommen, mit einigen Auflagen endlich wieder öffnen zu können. Das freut uns sehr, zumal jetzt im Frühjahr eine sehr besucherstarke Zeit ist“, berichtet Zoodirektor Dr. Matthias Reinschmidt.

 

Exotenhauses geschlossen – Desinfektion

Zu den Einschränkungen gehören die Schließung des Exotenhauses mit dem großen Bestand an freifliegenden Vögeln, die Aufrechterhaltung der Aufstallung vieler Vogelarten, die sonst innerhalb des Zoologischen Stadtgartens leben.

Auch Absperrungen vor Volieren und Anlagen, in denen sich Vögel befinden, sowie die Desinfektion von Schuhen der Zoogäste beim Eintritt sowie am Ausgang sind notwendig. Dafür sind mit Desinfektionsmittel getränkte Matten an den Kassen und Ausgängen ausgelegt, über die verpflichtend gelaufen werden muss, wird informiert.

 

Entwicklung der Vogelgrippe im Zoo

Während die Wiedereröffnung kurz bevorsteht, sei auch die Entwicklung des Vogelgrippe-Infektionsgeschehens im Tierbestand sehr positiv zu bewerten, so Zootierarzt Dr. Marco Roller. Im Vogelbestand von rund 700 Individuen waren Anfang Februar 90 Tiere positiv getestet worden. Alle Vögel waren da schon auf 25 epidemiologische Einheiten aufgeteilt worden, zwei Gruppen waren betroffen. In den ersten Tagen sind insgesamt 27 Tiere gestorben, darunter 14 Pelikane.

„Seit drei Wochen haben wir jedoch keinen Todesfall mehr im Bestand durch die Vogelgrippe. Immer mehr ursprünglich positiv getestete Tiere werden bei den wöchentlichen Beprobungen nun negativ auf das Virus, das Immunsystem der Tiere hat es also erfolgreich bekämpft“, sagt Roller.

„In der jüngsten Testrunde hatten wir noch sieben positive und 21 fragliche Tiere“, berichtet Dr. Lukas Reese, ebenfalls Zootierarzt in Karlsruhe. Als fraglich gelten die Tiere, deren Viruslast schon stark gesunken sei. Sie scheiden zwar das Virus noch aus, allerdings in sehr geringem Maß. Diese Tiere könnten eventuell schon bei der Auswertung der anstehenden Beprobung als negativ gelten, führt Reese aus.

Tritt in den kommenden Wochen der Fall ein, dass alle Tiere negativ sind, müssen dennoch 42 Tage lang alle Biosicherheitsmaßnahmen bei den Vögeln aufrechterhalten werden.

 

Reinigung der Seen und Teiche

In den vergangenen Wochen hatten zudem bereits Tierpfleger begonnen, die Insel am Ludwigsee, auf der die Pelikane untergebracht waren, von möglicherweise mit dem Virus kontaminierten Material zu säubern. Am kommenden Wochenende wird zudem der Veterinärzug Ravensburg erwartet.

Dessen Mitarbeiter werden sowohl die Teichfläche des Ludwigsees als auch den gegenüberliegenden Affensee desinfizieren. Damit sind dann auch alle Maßnahmen abgeschlossen, die für die Wiedereröffnung des Zoos notwendig sind.

 

| Quelle: Timo Deible/Zoo Karlsruhe

 

Änderungen: Neue Corona-Verordnung

Durch die neue Corona-Verordnung des Landes können Tageskarten nun auch wieder an den Kassen erworben werden. „Um unnötige Wartezeiten zu vermeiden, empfehlen wir unseren Zoogästen, die Eintrittskarten weiter online zu erwerben“, sagt Steffen Karcher, der beim Zoo für die Finanzen und somit auch für die Kassen zuständig ist.

Eine Registrierung der Zoogäste ist nicht mehr notwendig, es gilt die 3G-Regel. Ein Besuch ist somit für Personen möglich, die vollständig geimpft, genesen oder getestet sind. Einzelheiten dazu sind in der Corona-Landesverordnung nachzulesen.

 

Maskenpflicht im Zoo Karlsruhe

Im Zoologischen Stadtgarten gilt eine Pflicht zum Tragen einer Maske im Eingangs- und Kassenbereich, in den Tierhäusern, beim Anstehen an Verkaufsständen und im Bereich der Toiletten. Ansonsten sind die Masken dort aufzuziehen, wo der Mindestabstand von eineinhalb Metern nicht eingehalten werden kann.

In den Innenbereichen muss ein FFP2-Standard bei der Maske eingehalten werden. Kinder ab sechs Jahren und Jugendliche können auch andere medizinische Masken tragen. FFP2-Masken sind auch an den Kassen erhältlich.

 

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