Maskenpflicht in BaWü
Ab Montag! Karlsruher Verkehrsverbund weist auf Maskenpflicht hin

Maskenpflicht in BaWü Ab Montag! Karlsruher Verkehrsverbund weist auf Maskenpflicht hin

Quelle: Pixabay

Ab Montag, den 27. April 2020 gilt in der Fächerstadt die Maskenpflicht im öffentlichen Nahverkehr und beim Einkaufen. Der Karlsruher Verkehrsverbund (KVV) appelliert nun an alle Fahrgäste, diese gesetzlichen Vorgaben eigenverantwortlich einzuhalten.

KVV weist auf Maskenpflicht im ÖPNV hin

Um die weitere Ausbreitung des Coronavirus zu verlangsamen, hat das Land Baden- Württemberg eine Maskenpflicht im öffentlichen Nahverkehr und beim Einkaufen beschlossen. Fahrgäste ab sechs Jahren müssen ab Montag, 27. April 3030, in Bussen und Bahnen sowie an Bus- und Bahnsteigen Mund und Nase mit einer so genannten Alltagsmaske (nicht-medizinische Masken oder selbstgenähte Modelle aus Stoff, aber auch ein Schal oder Tuch) bedecken. Dies sieht die neue Verordnung der Landesregierung vor.

Der Karlsruher Verkehrsverbund (KVV) appelliert vorab an alle Fahrgäste, diese gesetzlichen Vorgaben eigenverantwortlich einzuhalten – auch aus Rücksichtnahme und Respekt gegenüber anderen. Landes-Verkehrsminister Winfried Hermann erklärte bereits am Freitag, dem 24. April 2020 in einer Pressemitteilung des Verkehrsministeriums, dass er bei der Durchsetzung der Maskenpflicht darauf setzte, dass sich die Fahrgäste vernünftig und einsichtig verhalten.

 

Abstandsregel – so gut wie möglich eingehalten

Gemäß der Landesverordnung gilt zudem weiterhin die Einhaltung eines Mindestabstands von 1,50 Meter in der Öffentlichkeit. Die Landesregierung ist sich bewusst, dass die Abstandsregel in öffentlichen Nahverkehr häufig nicht eingehalten werden kann – gerade zu Hauptverkehrszeiten. Wenn es in Bussen und Bahnen sowie an Haltestellen doch mal etwas voller ist, soll der Abstand zu den anderen Fahrgästen selbstständig so gut wie möglich eingehalten und konsequent die Alltagsmaske getragen werden.

 

Zum regulären Fahrplanangebot zurückkehren

Im Zuge der Lockerungen der Corona-Beschränkungen haben die Verkehrsbetriebe Karlsruhe (VBK) ihre Verkehrsleistung und damit die Platzkapazität in den Bahnen inzwischen wieder erhöht. Die Albtal-Verkehrs-Gesellschaft (AVG) wird zum Montag, den 4. Mai 2020, wenn der Schulunterricht in Baden-Württemberg eingeschränkt wieder aufgenommen wird, zu ihrem regulären Fahrplanangebot zurückkehren.

Zudem empfiehlt der KVV seinen Fahrgästen ihre Fahrten mit Bus und Bahn – sofern zeitlich möglich – außerhalb der üblichen Hauptverkehrszeiten durchzuführen – um das Fahrgastaufkommen besser zu verteilen zu können.

 

Keine Maskenpflicht für Tram- & Stadtbahnfahrer

Auch die Beschäftigen der Karlsruher Verkehrsgesellschaften (KVV, AVG und VBK) tragen in Räumen mit direktem Kundenkontakt Gesichtsmasken und leisten so einen Beitrag, das Infektionsrisiko zu minimieren. Die Tram- und Stadtbahnfahrer von VBK und AVG sind in ihrem Führerstand vom Fahrgastraum durch eine Glasscheibe abgetrennt, erklären die Verantwortlichen. Für sie besteht deshalb während der Fahrt keine Maskenpflicht, sondern nur beim Betreten des Fahrgastraumes oder des Bahnsteiges.

Um Fahrpersonal und Fahrgäste im Busverkehr vor einer Infektion zu schützen, ist bei Bussen die vordere Tür auch weiterhin gesperrt und es findet kein Fahrkartenverkauf durch das Fahrpersonal statt. Fahrgäste werden deshalb gebeten, beim Bus nur an den hinteren Türen einzusteigen.

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