Bienen retten in Karlsruhe
Aktion „Rettet die Bienen“ sammelt Unterschriften in Karlsruhe

Bienen retten in Karlsruhe Aktion „Rettet die Bienen“ sammelt Unterschriften in Karlsruhe

Quelle: Pixabay

Wer das Volksbegehren „Rettet die Bienen“ unterstützen möchte, kann das mit einer Unterschrift ab Freitag, dem 18. Oktober 2019 in den städtischen Dienststellen, darüber informiert die Stadt Karlsruhe aktuell. meinKA weiß, was hinter der Aktion steckt.

Volksbegehren „Rettet die Bienen“ in Ba-Wü

Naturschutzverbände und Umweltschützer informieren ununterbrochen über die Rettung der Bienen – und diese ist notwendig, denn laut Naturschutzbund NABU ist die Anzahl der kleinen Bestäuber in den vergangenen Jahr um rund zehn Prozent gesunken. Und dabei sind die Bienen sehr wichtig für uns und unsere Umwelt. Denn durch das Bestäuben vieler Pflanzen sind sie maßgeblich am Leben in der Natur beteiligt.

Nun informiert die Stadt Karlsruhe in einer Pressemitteilung über eine Unterschriftensammlung zum Thema „Rettet die Bienen“. Konkret geht es darum, dass das Innenministerium Baden-Württemberg das Volksbegehren Artenschutz – „Rettet die Bienen“ über ein Gesetz zur Änderung des Naturschutzgesetzes und des Landwirtschafts- und Landeskulturgesetzes zugelassen.

Ziel dieses Volksbegehrens ist es, das benötigte Unterschriftenquorum von rund 770.000 Bürgern in Baden-Württembergs zu erreichen. Dann wäre nämlich das Volksbegehren erfolgreich, was die Konsequenz hätte, dass der Landtag über den Gesetzentwurf abstimmen muss. Stimmt er diesem allerdings nicht zu, so käme es zu einer Volksabstimmung im Bundesland.

 

Unterschriftensammlung – jetzt mitmachen

Wer in Karlsruhe das Volksbegehren zur Rettung der Bienen unterstützen möchte, kann dies im Rahmen einer Unterschriftensammlung. Alle Eintragungsberechtigte dürfen aber nur einmal unterzeichnen – also nur eine Unterstützungsunterschrift leisten. Dies erfolgt entweder auf den Unterschriftenblättern der Initiatoren des Volksbehrens vom 24. September 2019 bis 23. März 2020 oder in der Zeit vom 18. Oktober 2019 bis 17. Januar 2020 in der amtlichen Sammlung der Hauptwohnsitzgemeinde.

Mitmachen darf jeder, der am Tag der Eintragung zum Landtag von Baden-Württemberg wahlberechtigt ist. Darunter fallen alle wahlberechtigten deutschen Staatsangehörigen, die an diesem besagten Tag mindestens 18 Jahre alt sind und seit mindestens drei Monaten in Baden-Württemberg ihr Hauptwohnsitz haben.

 

Hier kann sich eingetragen werden

Die Eintraglisten für die amtliche Sammlung im Stadtkreis Karlsruhe liegen ab Freitag, dem 18. Oktober 2019 in den städtischen Dienststellen aus. Hierzu gehören:

 

Ordnungs- und Bürgeramt, Bürgerbüro, Kaiserallee 8 Montag bis Freitag – 08:00 Uhr bis 12:30 Uhr

Montag bis Mittwoch – 13:30 Uhr bis 16:30 Uhr

Donnerstag – 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr

Stadtamt Durlach, Pfinztalstr. 33 Montag bis Mittwoch – 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr

Donnerstag – 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Freitag – 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr

Ortsverwaltung Stupferich, Kleinsteinbacher Str. 16 Montag bis Mittwoch – 08:00 bis 12:00 Uhr

Donnerstag – 13:00 Uhr bis 17:30 Uhr

Ortsverwaltung Hohenwettersbach, Kirchplatz 4 Dienstag, Mittwoch, Freitag – 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Donnerstag – 13:00 Uhr bis 17:30 Uhr

Bei Fragen zum Volksbegehren können sich Bürger auch telefonisch an die Behördennummer 115 wenden.

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