Streit im Stadionneubau
Berufung im Stadion-Streit – Stadt zieht erneut vor Gericht

Streit im Stadionneubau Berufung im Stadion-Streit – Stadt zieht erneut vor Gericht

Quelle: Thomas Riedel

Das Urteil im Stadion-Streit ist gefallen: Die Stadt Karlsruhe muss nicht allen Anträgen des Karlsruher SC an die Bauherrin nachkommen, so das Gericht am Freitag, 27. September 2019. Dennoch werten beide Parteien das Urteil jeweils als einen Erfolg für sich.

Update im Stadion-Streit –  Stadt Karlsruhe legt Berufung ein

Der Karlsruher Stadionbau kommt einfach nicht zur Ruhe: Rund zwei Woche nach dem Urteil, das dem Karlsruher SC eine „umfassenden Informationsanspruch“ zugesteht, geht der Rechtsstreit in die nächste Runde.

Wie aus einer Pressemitteilung der Stadt Karlsruhe hervorgeht, forderte der KSC am Montag, 14. Oktober 2019, den Eigenbetrieb Fußballstadion im Wildpark auf, alle aus dem Urteil ersichtlichen Unterlagen, dem KSC bis Dienstag, 15. Oktober 2019, zu übermitteln. Ansonsten wurde die Vollstreckung angekündigt. Die Stadt sah sich deshalb gezwungen, kurzfristig zu reagieren und beim Oberlandesgericht (OLG) gegen Teile von zwei der vier Urteilen des Landgerichts Karlsruhe in Sachen KSC Berufung einzulegen.

„Kaum hatte sich der Staub rund um die KSC-Mitgliederversammlung verzogen, stellt sich beim KSC das gewohnte Grundmisstrauen im Umgang mit der Stadt als Bauherr des neuen Stadions ein“, bewertet Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup die neueste Entwicklung.  Mentrup sieht außerdem, so die Pressemitteilung, unabsehbare Risiken für Zeit- und Kostenplan: „Wir befinden uns als Stadt in der paradoxen Situation, die Fertigstellung des Projekts vor dem späteren Nutzer schützen zu müssen“.

 

Der Karlsruher SC äußerte sich ebenfalls in einer Mitteilung an die Presse über das Vorgehen der Stadt und so appellieren das Präsidium des Vereins, der Beirat der KSC Management GmbH und die Geschäftsführung der Stadion Betriebs GmbH an die Vernunft der Verantwortlichen im Karlsruher Rathaus. Die Vereinsführung mit Präsidium, Geschäftsführung und Beirat habe kein Verständnis dafür, dass man auf Seiten der Stadt das Urteil des Landgerichts Karlsruhe nicht respektiere und nicht zu einer konstruktiven Zusammenarbeit mit dem KSC zurückkehre.

„Ein Bauprojekt dieser Größenordnung und Bedeutung kann auf Dauer nicht vor Gericht geführt werden, sondern nur in gemeinsamer Arbeit an der Sache“, so Präsident Ingo Wellenreuther sowie die beiden Vizepräsidenten Günter Pilarsky und Holger Siegmund-Schultze stellvertretend für alle Gremien.

 

 


Das Urteil im Stadion-Streit

Nach dem Gerichtstermin des Karlsruher SC und der Stadt Karlsruhe am Montag, den 23. September 2019 wurde nun am Freitag, den 27. September 2019 das Urteil verkündet. Demnach stehe, so das Gericht, dem KSC ein „umfassenden Informationsanspruch “ zu. Das bedeutet auch, dass der Karlsruher SC mögliche Sonderwünsche geltend machen kann. Da der KSC nur als Pächter fungiert, stimmte das Gericht dem geforderten Baustopp des Karlsruher SC nicht zu. „Dem KSC stehe aus dem Entwicklungsvertrag so ein weitgehendes Recht nicht zu“, so die Urteilsverkündung. Auch der Antrag bezüglich des Businessbereichs ohne die bislang geplanten Stützen wird vom Gericht zurückgewiesen, da hier der KSC bereits früher hätte reagieren müssen. Für die Planung der Kioske stellt sich das Gericht auf die Seiten des KSC – dieser kann nun den Ausbau der Planung erbringen. KSC-Präsident Ingo Wellenreuther gibt an, dass er mit dem Urteil zufrieden sei – auch wenn er es bedauere, dass die Entscheidung vor Gericht ausgefochten werden musste. Das teilt er in einem ersten Statement nach dem Urteil mit.

 

Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup ist mit dem Urteil zu 70 bis 80 Prozent zufrieden. „Für den Verein, besonders das Präsidium, ist das Urteil eine peinliche Klatsche – aber für das Projekt ein sensationeller Erfolg“, so Mentrup in einer Pressekonferenz am Freitagnachmittag.

Zudem fügte Mentrup hinzu, dass das wesentliche Ergebnis – das Stadion bis Mitte 2020 fertigzustellen – nun weiter verfolgt werden könne.

 


KSC mit einstweiliger Verfügung

Der Stadionbau in Karlsruhe ist massiv gefährdet – darüber informierte die Stadt Karlsruhe, Bauherrin des Großbauprojektes, hinsichtlich der vom Karlsruher SC veranlassten einstweiligen Verfügungen gegen die Stadt. „Wir haben nun ein Problem miteinander“, sagte Karlsruhes Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup am vergangenen Freitag, den 20. September 2019 bei einer Faktendarstellung und -bewertung der Stadt über die derzeitige Situation mit dem Stadion-Mieter KSC und dessen Verhalten. Bereits am Montag, 12. August 2019, beantragte der Karlsruher Sport-Club beim Landgericht Karlsruhe die vier Anträge, welche sich unter anderem mit der Herausgabe von Vertragsdokumenten, dem Rechtsanspruch auf Sonderleistungen, dem Businessbereich sowie die Kioske im Stadion beschäftigen. Nach dem, vom KSC abgebrochenen Güterichterverfahren, trafen die beiden Seiten am Montag, den 23. September 2019 vor einer Karlsruher Zivilkammer aufeinander.

Streit um den Stadionbau vor Gericht

Über mehrere Stunden lang wurden die vier Anträge der einstweiligen Verfügung des KSC gegen die Stadt Karlsruhe am Montag, den 23. September 2019 thematisiert. Insgesamt appellierte das Gericht in allen vier Anträgen an das gemeinsame Interesse der Stadt und des KSC, den Stadionbau im vorgegeben zeitlichen Rahmen zu vollenden und die eigenen Standpunkte nochmals zu hinterfragen. Zum Ende des Gerichtstermins wurden die bereits durchgesprochenen vier Anträge vom Gericht bearbeitet. Doch zu einer Lösung kam es am Montagnachmittag noch nicht. Stattdessen wurde nun ein weiterer Gerichtstermin angekündigt, bei dem dann ein Urteil gesprochen werden solle. Dieser Termin wird am Freitag, den 27. September 2019 um 15:00 Uhr sein. Wie der KSC in einer Pressemitteilung ergänzte sei im Sinne einer vertraglich vereinbarten, gemeinschaftlichen Zusammenarbeit zum Stadionprojekt die bisherige Einbindung des KSC bei weitem nicht ausreichend genug. Der Verein werde nicht ausreichend mit relevanten Informationen versorgt, zudem seien dem KSC wichtige Unterlagen zu relevanten Entscheidungszeitpunkten vorenthalten worden.


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