KSC erbittet gerichtliche Hilfe Stadionneubau – KSC mit einstweiligen Verfügungen gegen Stadt
Zwischen dem KSC und der Stadt Karlsruhe, welche Bauherrin des Wildparkstadions ist, herrscht derzeit Unruhe. Nun sah sich der KSC veranlasst, beim Landgericht Karlsruhe den Erlass von vier einstweiligen Verfügungen gegen die Stadt zu beantragen.
Stadionneubau – KSC erbittet gerichtliche Hilfe
Am Donnerstag, den 12. August 2019, veranlasste der Karlsruher SC beim Landgericht Karlsruhe, die Beantragung von vier einstweiligen Verfügungen gegen die Stadt Karlsruhe, welche als Bauherrin des Stadionneubaus fungiert. Mit diesen Anträgen auf vorläufigen Rechtsschutz will der KSC verhindern, dass durch vertragswidriges Verhalten der Stadt Karlsruhe bezüglich des Stadion-Neubaus Fakten geschaffen werden, die zu Nachteilen beim Verein führen würden, erklärt der Karlsruher SC in einer Pressemitteilung.
Die einzelnen Anträge im Überblick
Antrag 1 – Herausgabe von Vertragsdokumenten
Der KSC hat, laut Pressemitteilung, auf Basis der geschlossenen Verträge mit der Stadt Karlsruhe einen „umfassenden Informationsanspruch“ sowie einen Anspruch auf Übergabe von Terminplänen. Auf dieser Grundlage möchte der Karlsruher SC die Herausgabe des „Totalunternehmervertrags“, der zwischen der Stadt Karlsruhe und der ausführenden Baufirma geschlossen wurde, der Terminpläne mit der Baufirma und des eingereichten Bauantrags.
Zudem wird die Herausgabe der Nachtragsunterlagen verlangt, die zur Prüfung der Nachtragsangebote des Totalunternehmers, die vom KSC bezahlt werden sollen, notwendig sind. Denn diese Informationen sind, so der KSC, für die Vertragsabwicklung essentiell, damit der KSC seine vertraglichen Mitwirkungspflichten gegenüber der Stadt erfüllen kann.
Trotz mehrfacher mündlicher und schriftlicher Bitten legte die Stadt Karlsruhe, so der Karlsruher SC, die genannten Vertragsdokumente nicht vor und ignoriert so den vertraglich bestehenden Informationsanspruch des KSC.
Antrag 2 – Rechtsanspruch auf Sonderleistungen
Wie der Karlsruher SC in seiner Pressemitteilung weiter erläutert, hat er auf Basis des Pachtvertrages einen Rechtsanspruch, selbst finanzierte Sonderleistungen beim Stadionneubau sowohl planen. Im sogenannten „Entwicklungsvertrag“ ist daher geregelt, wie bei der Umsetzung von Sonderleistungen vorzugehen ist. Einen Abschluss der dazu essentiellen Ergänzungsvereinbarungen blockiert die Stadt Karlsruhe dadurch, dass sie diese von unzulässigen Bedingungen abhängig macht. Damit verhindert die Stadt, dass notwendige Bauleistungen geplant und ausgeführt werden. Diese vertragswidrige Vorgehensweise, will der KSC der Stadt gerichtlich untersagen.
Antrag 3 – Bühnenbereich des Business-Raums
Der Karlsruher SC hat mit der Stadt Karlsruhe in einer „Funktionalen Leistungsbeschreibung“ zum Pachtvertrag die technischen und funktionalen Merkmale für den Stadionneubau vereinbart. Dort ist auch festgelegt, dass der Bühnenbereich des Business-Raums bei größeren Events frei einsehbar sein muss. Die bisherige Planung wird dem allerdings nicht gerecht. Die Stadt Karlsruhe hat, so der KSC, als Bauherrin einen Bauantrag eingereicht, in dem der gesamte Business-Bereich mit einem durchgängigen Raster von Betonstützen überzogen ist. Um die Nutzbarkeit des Business-Bereiches für Events sicherzustellen, muss die vorliegende Planung allerdings geändert werden.
Antrag 4 – Kioske in der neuen Stadionpromenade
Der KSC ist vertraglich gebunden, für die Planung der 21 Kioske in der neuen Stadionpromenade zu sorgen. Diese Zuarbeit des Karlsruher SC, ist durch Vorlage eines Betriebskonzeptes festgelegt und notwendig. Wie der KSC erläutert, hat die Stadt Karlsruhe versäumt dieses Gastronomiekonzept rechtzeitig vom KSC abzufragen. Nun weigert sich die Stadt, das mittlerweile vorliegende Konzept des KSC umzusetzen und macht dies von der Übernahme weiterer Kosten abhängig, worauf allerdings nach den Verträgen kein Anspruch besteht. Es besteht daher die Gefahr, dass das KSC-Betriebskonzept nicht verwirklicht werden kann.
Stellungsnahme KSC und Stadt Karlsruhe
„Der KSC bedauert es außerordentlich, dass der Verein aufgrund des vertragswidrigen Verhaltens der Stadt Karlsruhe gezwungen ist, gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen, um sowohl seine vertraglichen Rechte durchzusetzen als auch um ein funktional taugliches und zeitgemäßes Stadion zu realisieren“, so das KSC-Präsidium um Ingo Wellenreuther, Günter Pilarsky und Holger Siegmund-Schultze sowie die Geschäftsführung der KSC Betriebsgesellschaft Stadion mbH in der Pressemeldung des KSC.
Die Stadtverwaltung Karlsruhe bestätigt ebenfalls, dass der KSC als Pächter am Donnerstag, 12. August 2019, beim Landgericht Karlsruhe vier einstweilige Verfügungen beantragt hat. Derzeit bemühe man sich um Lösungen. Über den Sachstand hat die Verwaltung am Ende der sitzungsfreien Zeit sowohl die Mitglieder des Betriebsausschusses Eigenbetrieb „Fußballstadion im Wildpark“ als auch die Fraktionen des Gemeinderats schriftlich informiert.