Corona in Baden-Württemberg
Baden-Württemberg erweitert 2G-plus-Katalog auf alle Veranstaltungen

Corona in Baden-Württemberg Baden-Württemberg erweitert 2G-plus-Katalog auf alle Veranstaltungen

Quelle: Sebastian Gollnow

Neue Beschränkungen für Ungeimpfte und Testpflichten für Geimpfte sollen die vierte Corona-Welle im Südwesten brechen. Aber selbst der Regierungschef hält die neuen Maßnahmen nur für begrenzt wirksam. Der einzige Ausweg sei eine Impfpflicht – doch es gibt Widerstand.

Wegen der stark steigenden Corona-Zahlen gilt in Baden-Württemberg voraussichtlich schon von Mittwoch an bei allen Veranstaltungen in Kultur, Freizeit und Sport die Regel 2G plus. Wie die Deutsche Presse-Agentur in Stuttgart erfuhr, hat die Regierung aus Grünen und CDU ihren Katalog für schärfere Maßnahmen in der neuen Alarmstufe II nochmals erweitert. Das heißt, dass zu allen Veranstaltungen nur noch Geimpfte und Genesene Zutritt haben, die zusätzlich einen negativen Test vorweisen können. Die Regel gilt auch für Weihnachtsmärkte. Ein generelles Verbot für Weihnachtsmärkte soll es auch nach der Absage in Stuttgart zunächst nicht geben, hieß es.

Grenzwert für Alarmstufe II dürfte Dienstag erneut gerissen werden

Die Regierung will an diesem Dienstag die neue Corona-Verordnung beschließen, die dann am Mittwoch in Kraft treten soll. Demnach soll die Alarmstufe II gelten, wenn auf den Intensivstationen an zwei Tagen hintereinander mehr als 450 Covid-19-Patienten liegen. Am Montag erreichte sie schon 489. Es wird damit gerechnet, dass der Grenzwert auch am Dienstag überschritten wird. Bei der Alarmstufe II soll es zudem in Hotspots nächtliche Ausgangsbeschränkungen für Ungeimpfte geben, wenn in ihrem Kreis die Sieben-Tage-Inzidenz über 500 liegt.

In der neuen Verordnung werden Veranstaltungen wie Theater-, Opern- und Konzertaufführungen, Filmvorführungen, Stadt- und Volksfeste, Stadtführungen und Informations-, Betriebs-, Vereins- sowie Sportveranstaltungen genannt, die unter 2G-plus-Bedingungen abgehalten werden müssen.

Bundesligisten dürfen ihr Stadion höchstens zur Hälfte füllen

Das Land will auch die Personenzahl bei größeren Veranstaltungen begrenzen. Künftig soll es in den Alarmstufen I und II wieder eine Obergrenze von 25.000 Besucherinnen und Besuchern geben. Zudem soll die Kapazität beschränkt werden, das heißt zum Beispiel, dass ein Stadion nur zur Hälfte gefüllt sein darf. Das Land verwarf aber dem Vernehmen nach den Plan, die Kapazität in der Alarmstufe II auf ein Viertel der Kapazität zu reduzieren.

Schon seit vergangenem Mittwoch gilt im Land die Alarmstufe I, bei der Ungeimpfte von der Teilnahme am öffentlichen Leben weitgehend ausgeschlossen sind. Nur Geimpfte und Genesene haben jetzt noch Zugang zu Kinos, Museen, Schwimmbädern sowie den meisten anderen öffentlichen Veranstaltungen. Zudem gelten Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte. Sie dürfen sich allein oder als Haushalt nur noch mit einer weiteren Person treffen.

Kretschmann will mit Impfpflicht Freiheit zurückgewinnen

Trotz aller Gegenmaßnahmen geht Regierungschef Winfried Kretschmann davon aus, dass die Pandemie dauerhaft nur mit einer allgemeinen Impfpflicht in den Griff zu bekommen ist. In einem Gastbeitrag für die «Frankfurter Allgemeine Zeitung» (Dienstag) schrieb der Grünen-Politiker gemeinsam mit Bayerns Regierungschef Markus Söder (CSU): «Eine Impfpflicht ist kein Verstoß gegen die Freiheitsrechte. Vielmehr ist sie die Voraussetzung dafür, dass wir unsere Freiheit zurückgewinnen.»

Kretschmann und der CSU-Chef sind der Meinung, dass die Gesellschaft nicht daran zerbrechen werde, wenn der Staat die Dinge in die Hand nimmt und eine Impfpflicht einführt. «Aber sie droht dann zu zerbrechen, wenn er die Dinge treiben ließe.»

Inzwischen sprechen sich eine Reihe von Unions-Ministerpräsidenten für eine Impfpflicht aus, allerdings gibt es auch noch immer viele Bedenken dagegen. Ein Sprecher des Bundesjustizministeriums sagte dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND): «Das ist als Ultima Ratio nicht ausgeschlossen und verfassungsrechtlich vorstellbar.» Die Frage sei, «ob es dafür einen Bedarf gibt und ob es mildere Mittel gäbe». Das sei eine Frage der Einschätzung.

 

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