News aus der Fächerstadt Bis Februar: Alkoholverbot auf dem Werderplatz wird verlängert
Mit der Ausdehnung der Alarmstufe II in Baden-Württemberg bis zum 01. Februar 2022 wird auch die Allgemeinverfügung der Stadt Karlsruhe zum Alkoholkonsumverbot auf dem Werderplatz bis zu diesem Termin in die Verlängerung gehen, informiert die Stadt.
Allgemeinverfügung gilt weiter bis Februar
Wie die Stadt Karlsruhe in einer Pressemitteilung erklärt, wird mit der Ausdehnung der Alarmstufe II in Baden-Württemberg bis zum 01. Februar 2022, auch die Allgemeinverfügung der Stadt Karlsruhe zum Alkoholkonsumverbot auf dem Werderplatz bis zu diesem Termin in die Verlängerung gehen.
Verbot gilt für den gesamten Werderplatz
Den beliebten Treffpunkt in der Südstadt hatte die Stadtverwaltung am 23. Dezember gemäß den Regelungen des § 17 b der Corona-Verordnung als Platz mit Alkoholkonsumverbot festgelegt.
Das Verbot gilt für den gesamten Werderplatz, also den Bereich der Werderstraße zwischen Marienstraße und Wilhelmstraße.
Die rechtlichen Ausführungen und Begründungen hat die Stadt online auf karlsruhe.de veröffentlicht.
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