News aus Baden-Württemberg
Eilantrag gegen Verbot nicht angemeldeter Demo erfolgreich

News aus Baden-Württemberg Eilantrag gegen Verbot nicht angemeldeter Demo erfolgreich

Quelle: Thomas Frey

Gegen das Verbot nicht angemeldeter Corona-Demonstrationen in Bretten hat sich ein Mann erfolgreich mit einem Eilantrag vor dem Verwaltungsgericht Karlsruhe durchgesetzt.

Der Beschluss gilt nach Angaben vom Montag aber erstmal nur für den Antragsteller und ist noch nicht rechtskräftig (Az. 14 K 119/22). Unklar war zunächst, ob die Stadt im Landkreis Karlsruhe Beschwerde zum Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg einlegt.

Die Kommune hatte per Allgemeinverfügung bis Ende Januar «alle mit generellen Aufrufen zu „Montagsspaziergängen“ oder „Spaziergängen“ in Zusammenhang stehenden, nicht angezeigten und nicht behördlich bestätigten Versammlungen und Ersatzversammlungen» untersagt. Doch ein Verbot müsse sich in den Grenzen der Verhältnismäßigkeit halten, befand das Gericht. Die bisherigen nicht angemeldeten Versammlungen in Bretten seien nur von mehreren Dutzend Personen besucht worden und friedlich verlaufen, hieß es. Es seien zwar keine Masken getragen worden, «spätestens nach Ansprache durch die Polizei seien jedoch die erforderlichen Mindestabstände eingehalten worden».

Das Gericht sah laut Mitteilung keine ausreichenden Anhaltspunkte dafür, dass die Polizei nicht auch künftig Ansteckungsgefahren oder einem gewaltsamen Verlauf vorbeugen könnte. Das wären mildere Mittel als ein präventives Verbot, entschied die 14. Kammer. «Zudem werde durch die Allgemeinverfügung auch die Versammlungsfreiheit von Teilnehmern beschränkt, die nicht die Absicht hätten, gewalttätig zu werden oder gegen die Vorgaben zur Einhaltung von Mindestabständen und zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung zu verstoßen.»

Der Antragsteller hatte sich unter anderem auf eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Stuttgart berufen, das vor kurzem das per Allgemeinverfügung verhängte Verbot von Versammlungen gegen die Corona-Maßnahmen in Bad Mergentheim gekippt hatte. Demnach darf die Stadt im Main-Tauber-Kreis sogenannte Spaziergänge nicht mehr pauschal verbieten. Ein präventives Versammlungsverbot genüge nicht den verfassungsrechtlichen Vorgaben der Versammlungsfreiheit.

 

Weitere Nachrichten

Lehrermangel: Viele Bewerber treten Referendariat nicht an

Je nach Schulart treten bis zu 40 Prozent der Bewerber ihre Stelle als Referendare gar nicht erst an. Die SPD fordert mehr Beratungsangebote im letzten Ausbildungsabschnitt für angehende Lehrkräfte.

Nicht alle Waldrappe schaffen es zurück aus Winterquartier

Die Brutkolonie am Bodensee muss einen weiteren Verlust hinnehmen: Waldrapp Enea ist in Italien ums Leben gekommen. Andere Vögel sind unversehrt zurück.

Arbeitslosigkeit im März leicht gesunken

Die Zahl der Arbeitslosen in Baden-Württemberg ist im März im Vergleich zum Februar um 1,2 Prozent auf rund 265 296 gesunken.

Tierschützer fordern: Schnellere Einführung des Hundeführerscheins

Ein Zehnjähriger wird von einem Hund mehrmals in Kopf und Rücken gebissen. Die Tierrechtsorganisation Peta fordert daher eine schnellere Einführung des Hundeführerscheins in Baden-Württemberg.

Wie bereits in Karlsruhe: Kaufland will weitere aufgegebene Real-Standorte mieten

Aus Real wird Kaufland: Das Unternehmen hat bereits zahlreiche Filialen der insolventen Warenhauskette übernommen. Nun gibt es auch Interesse an den bis zuletzt von Real genutzten Standorten.




 

Logo meinKA

 

Anzeige

Jetzt meinKA als Werbe-Plattform nutzen!

Informieren Sie sich über Daten, Zahlen und Fakten rund um meinKA und die entsprechenden Werbeformen in unseren Mediadaten: jetzt Mediadaten anfordern.

Wir freuen uns über Ihr Interesse und beraten Sie gerne!

 


 
















Auch interessant


Falls Ihnen inhaltliche Fehler oder Fehlfunktionen auffallen, einfach bei redaktion@meinka.de melden.