Corona in Baden-Württemberg
Steigende Corona-Zahlen im Landkreis Karlsruhe: Einschränkungen können folgen

Corona in Baden-Württemberg Steigende Corona-Zahlen im Landkreis Karlsruhe: Einschränkungen können folgen

Quelle: Rolf Vennenbernd

Eine Booster-Impfung mildert nicht nur den Verlauf einer Infektion, sondern verringert auch erheblich die Gefahr, sich anzustecken. Darauf weist das Gesundheitsamt Karlsruhe erneut in Anbetracht der steigenden Fallzahlen im Landkreis Karlsruhe hin.

Entwicklung wie in der Stadt Karlsruhe

Am Freitagabend ist die Stadt Karlsruhe am zweiten Tag in Folge über den Schwellenwert einer Inzidenz von 500 gerutscht. Damit gelten seit Samstag, 15. Januar, nächtliche Ausgangsbeschränkungen für ungeimpfte und nicht-genesene Personen.

Im Landkreis Karlsruhe steht diese Entwicklung ebenfalls bevor. Noch liegt dort die Inzidenz unter 500, die Zahlen steigen aber weiterhin. Die Gefahr zu vieler Personalausfälle in wichtigen Einrichtungen und einer Überlastung der Krankenhäuser bis in die Intensivstationen nimmt zu, heißt es in einer Pressemeldung.

 

Mit einer Schutzimpfung entgegenwirken

Mit einer Schutzimpfung lässt sich dem Geschehen entgegenwirken. Dazu hält der Landkreis seine Impfmöglichkeiten aufrecht, wird weiter informiert.

„Das Risiko für eine Ansteckung mit der Omikron-Variante steigt zwar auch für geimpfte Personen. Wer jedoch zweifach geimpft oder bereits geboostert ist, minimiert erheblich die Gefahr eines schweren Krankheitsverlaufs“, sagt Dr. Ulrich Wagner, stellvertretender Leiter des Gesundheitsamtes Karlsruhe. Mit der Booster-Impfung reduziere sich auch die Übertragungsgefahr der Infektion deutlich, so Wagner weiter.

 

Vier Impfstützpunkte: Termine frei

In den vier Impfstützpunkten des Landkreises Karlsruhe – in Ettlingen, Graben-Neudorf, Bruchsal und Bretten – stehen noch Termine zur Verfügung, um eine Booster-, Erst- oder Zweitimpfung zu erhalten.

Auf der interaktiven Online-Karte auf der Internetseite www.landkreis-karlsruhe.de/coronavirus sind Termine buchbar. Auch wer sich ganz kurzfristig zu einer Impfung entschließt, wird an den Standorten nicht abgewiesen.

 

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