Corona in Baden-Württemberg
Corona-Tests an Schulen und Kitas für 95 Millionen Euro

Corona in Baden-Württemberg Corona-Tests an Schulen und Kitas für 95 Millionen Euro

Quelle: Christoph Soeder

Der Argwohn war zuletzt groß bei Lehrerverbänden: Will das Land Omikron an Schulen und Kitas laufen lassen? Grund waren die lockeren Quarantäne-Regeln. Nun investiert das Land nochmal kräftig in Tests.

Nach der Lockerung der Quarantäne-Regeln in Schulen und Kitas geht das Land Baden-Württemberg mit seiner Teststrategie nun wieder auf Nummer Sicher. Bis zu den Osterferien, also bis Mitte April, will die Regierung die regelmäßigen Corona-Tests in Schulen und Kindertagesstätten fortsetzen. Die Kosten werden auf 94,6 Millionen Euro beziffert. Das geht aus einer Kabinettsvorlage des Sozialministeriums hervor, die der Deutschen Presse-Agentur in Stuttgart am Montag vorlag. Ziel sei es, den Präsenzunterricht trotz der hohen Infektionszahlen durch Omikron fortführen zu können. Dem Vernehmen nach ist die Kabinettsvorlage zwischen den Ministerien schon abgestimmt.

Mitte vergangener Woche hatte die Regierung entschieden, dass nicht mehr ganze Klassen oder Gruppen in häusliche Isolation geschickt werden müssen, wenn es einen größeren Corona-Ausbruch gibt. Die Bildungs-Gewerkschaften hatten das als fahrlässig kritisiert. Zuletzt lagen die Inzidenzwerte bei den Kindern von 0 bis 5 Jahre bei 1538,5, bei den 6- bis 9-Jährigen bei 3606,2 und in der Gruppe der 10- bis 19-Jährigen bei 2563,8 (Stand: 3. Februar).

Nach der neuen Vorlage aus dem Sozialministerium müssen ungeimpfte Kinder und Jugendliche bis zum 13. April weiter dreimal die Woche einen Corona-Schnelltest machen. Bei PCR-Tests reichen zwei pro Woche. Auch Schülerinnen und Schüler, deren Zweitimpfung schon mehr als drei Monate her ist und die nicht geboostert sind, müssen sich weiter regelmäßig testen lassen. Wegen der hohen Sieben-Tage-Inzidenz sollen auch alle Lehrkräfte und Schüler, die schon dreimal geimpft oder kürzlich genesen sind, ein freiwilliges Testangebot von zwei Tests pro Woche bekommen.

In der Vorlage heißt es: «Die Durchführung des Schulunterrichts sowie die Aufrechterhaltung der Kinderbetreuungsangebote hat oberste Priorität.» Durch engmaschige Tests könnten an Schulen und Kitas unkontrollierte Ausbrüche der Omikron-Virusvariante verhindert und ein dauerhafter Präsenzbetrieb gesichert werden.

Wie erwartet lässt auch Baden-Württemberg wieder mehr Zuschauer bei Großveranstaltungen wie in der Fußball-Bundesliga zu. Bei Veranstaltungen in Innenräumen ist das Land sogar etwas großzügiger, als es die Chefs der Staatskanzleien vergangene Woche beschlossen hatten. Die Anpassung der Corona-Verordnung sieht vor, dass im Freien unter Berücksichtigung der 2G-plus-Regel bis zu 10 000 Zuschauer bei einer Auslastung von maximal 50 Prozent zugelassen sind, sagte ein Regierungssprecher. Wenn ein Veranstalter nur die 2G-Regel anwenden will, sind 5000 Besucher zugelassen.

Bei Veranstaltungen in geschlossenen Räumen wie etwa Konzerte sind mit 2G-plus-Regel 4000 Menschen zugelassen, bei der 2G-Regel 2000. Allerdings erlaubt Baden-Württemberg auch hier eine Auslastung von höchstens 50 Prozent – und nicht nur 30 Prozent, wie es der Beschluss der Staatskanzleichefs vorsieht.

Grundsätzlich sagte der Regierungssprecher zu möglichen, weiteren Lockerungen: «Es geht in den kommenden Wochen um verantwortliche Öffnungsschritte entlang der Lage in der Gesundheitsversorgung.» Die Maßnahmen würden der Lage angepasst, die Konferenz der Ministerpräsidenten am 16. Februar werde ein «wichtiger Gradmesser» sein.

Es sei richtig, dass das Land «grundsätzliche Überlegungen» anstelle für die Phase nach dem Höhepunkt der Omikron-Welle. «Das gilt auch für die Frage, welche Parameter in Zukunft die richtigen Orientierungspunkte für unsere Maßnahmen sind, wenn Omikron nachweislich zu weniger schweren Verläufen führt.»

Der Sprecher mahnte jedoch: «Bei alldem bleibt es nach wie vor von großer Bedeutung, unser Gesundheitssystem vor einer Überlastung zu schützen. Alle Bürgerinnen und Bürger – egal ob an Corona erkrankt oder nicht – müssen so und zu dem Zeitpunkt behandelt werden können, wie und wenn es ihr Gesundheitszustand erfordert.»

 

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