Corona in Baden-Württemberg
Friseur nur mit Termin und Maske: Neue Regeln im Südwesten

Corona in Baden-Württemberg Friseur nur mit Termin und Maske: Neue Regeln im Südwesten

Quelle: dpa/Rene Traut

Nach den Ankündigungen der vergangenen Tage hat Baden-Württemberg die anstehenden Änderungen bei den Corona-Regeln auch offiziell festgelegt.

Die entsprechende Rechtsverordnung wurde am Wochenende erneut geändert. Darin festgeschrieben ist nun unter anderem die Öffnung der Friseure am 1. März – sofern es das Infektionsgeschehen zulässt. Wer sich frisieren lassen will, braucht zwingend einen Termin. Außerdem müssen sowohl die Kunden als auch die Friseurinnen und Friseure eine medizinische oder eine FFP2- oder KN95/N95-Maske tragen.

Auch die Pläne für die Öffnung der Schulen und Kitas sind in der Verordnung nun festgezurrt. Kitas sollen ab dem 22. Februar für den Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen öffnen. An Grundschulen gibt es Präsenzunterricht im Wechselbetrieb. Die Präsenzpflicht bleibt aber ausgesetzt. An weiterführenden Schulen gibt es weiter Fernunterricht vorerst bis zum 7. März – bis dahin wurde die Verordnung verlängert.

 

Mehr zum Thema

AOK: Jeder dritte Beschäftigte ist wegen Covid ausgefallen

Millionen Menschen sind allein in Baden-Württemberg während der Pandemie erkrankt, viele Tausend gestorben. Das Coronavirus hat seine tiefen Spuren gezogen durch Familien, Schulen und durch die Wirtschaft. Denn Hunderttausende mussten krank zuhause bleiben.

Ministerium: Zwei Millionen Euro für Long-Covid-Forschung

Das Gesundheitsministerium Baden-Württemberg will zwei Millionen Euro in die Long-Covid-Forschung stecken. Die Unikliniken Freiburg, Heidelberg, Tübingen und Ulm werden dabei zusammenarbeiten, wie das Ministerium am Mittwoch mitteilte.

Masken- und Kittelvernichtung: Rund 2 Millionen Euro Schaden

Durch die Vernichtung von OP-Masken, FFP2-Masken und Schutzkitteln mit abgelaufenem Haltbarkeitsdatum ist dem Land ein Schaden von rund 2,1 Millionen Euro entstanden.

Zu wenig Personal: L-Bank zahlt über 88 Millionen für Personaldienstleister

Die Bearbeitung von Hilfsanträgen und Unterstützungsleistungen rund um die Corona-Pandemie beschäftigt die L-Bank in Baden-Württemberg immer noch. Dafür reiche das eigene Personal nicht aus.

Nach fast drei Jahren: Ende der Maskenpflicht in Bussen und Bahnen

Nach fast drei Jahren Maskenpflicht muss von diesem Dienstag (31. Januar) an kein Mund-Nase-Schutz mehr in Bussen und Bahnen getragen werden, auch für das Personal in Arztpraxen fällt von diesem Dienstag (31. Januar) an die vorgeschriebene Pflicht weg.




 

Logo meinKA

 

Anzeige

Jetzt meinKA als Werbe-Plattform nutzen!

Informieren Sie sich über Daten, Zahlen und Fakten rund um meinKA und die entsprechenden Werbeformen in unseren Mediadaten: jetzt Mediadaten anfordern.

Wir freuen uns über Ihr Interesse und beraten Sie gerne!

 


 













Auch interessant


Falls Ihnen inhaltliche Fehler oder Fehlfunktionen auffallen, einfach bei redaktion@meinka.de melden.