News aus Baden-Württemberg
Gerichtsurteil: Krebs auch bei ehemaligen Rauchern Berufskrankheit

News aus Baden-Württemberg Gerichtsurteil: Krebs auch bei ehemaligen Rauchern Berufskrankheit

Quelle: Sven Hoppe/dpa/Symbolbild
dpa

Krebs kann trotz langjährigen Rauchens als Berufskrankheit anerkannt werden.

Das sei dann der Fall, wenn der Nikotinkonsum nach jahrelanger Abstinenz nicht mehr hinreichend wahrscheinlich die Erkrankung verursacht habe, entschied das Bundessozialgericht in Kassel am Mittwoch (Aktenzeichen B 2 U 8/21 R).

Ein 1956 geborener Kläger war langjähriger Raucher, bevor er im Jahr 2000 abstinent wurde. Von 1998 bis 2013 war er dem Gericht zufolge als Schweißer beschäftigt. Er schweißte unter anderem Fettbackgeräte. Zur Rissprüfung von Schweißnähten verwendete der Kläger demnach farbstoffhaltige Sprays mit dem krebserregenden o-Toluidin, einer chemischen Substanz aus der Stoffklasse der aromatischen Amine. 2014 wurde bei ihm Harnblasenkrebs diagnostiziert.

Die beklagte Berufsgenossenschaft lehnte die Feststellung einer Berufskrankheit ab. Der langjährige Nikotinkonsum des Klägers habe zu einer Verdoppelung des Erkrankungsrisikos geführt, argumentierte sie. Dagegen hatte der Mann zunächst erfolgreich vor dem Sozialgericht Reutlingen geklagt. In zweiter Instanz wies das Landessozialgericht Baden-Württemberg die Klage auf Anerkennung einer Berufskrankheit ab.

Die Einwirkungsdosis an o-Toluidin erreiche nicht annähernd Werte in Höhe der Technischen Richtkonzentration (TRK-Wert). Sie gibt die Konzentration eines schädlichen Stoffes als Gas, Dampf oder Schwebstoff in der Luft am Arbeitsplatz an, die nach dem Stand der Technik erreicht werden kann.

Der 2. Senat des Bundessozialgerichts hob diese Entscheidung nun auf. Die Kasseler Richter argumentierten, die Berufskrankheit Nummer 1301 (Schleimhautveränderungen, Krebs und andere Neubildungen der ableitenden Harnwege) setze keine Mindesteinwirkungsdosis aromatischer Amine voraus.

Konkrete außerberufliche Ursachen der Erkrankung seien ausgeschlossen. Insbesondere sei mit seiner Aufgabe des Rauchens im Jahr 2000 der Zigarettenkonsum nicht mehr hinreichend wahrscheinlich eine Ursache der Krebserkrankung des Klägers.

 

Weitere Nachrichten

Staatsanwaltschaft setzt Belohnung für Herzen-Sprüher aus

Um «Stolpersteine» in der Heidelberger Innenstadt werden serienweise Herzen gesprüht. Warum womöglich gut Gemeintes dennoch eine Straftat ist.

Achterbahn im Europa-Park: Das sind die Erfinder des "Euro-Mir"-Songs

«Legendär», «Kult», «Hymne des Dreiländerecks»: So beschreiben Fans den Soundtrack einer Achterbahn. Bald soll die Attraktion ersetzt werden - verstummt damit auch der Song mit Ohrwurm-Garantie?

Unterschriften-Protest gegen SWR-Entscheidung: Rettung der "Eisenbahn-Romantik"

Mehr als 32.000 Fans kämpfen mit einer Petition für eine ihrer Lieblingssendungen. Was die Initiatoren kritisieren. Und wie der Sender reagiert.

Diesel-Diebe zapfen Tausende Liter auf Baustellen ab

Über die Osterfeiertage schlagen Diesel-Diebe auf Baustellen zu – und machen Beute im Wert von Tausenden Euro. Wie sie dabei vorgehen und wovon die Polizei ausgeht.

Gibt es bald ein Rudel? Wolfswelpen im Sommer im Nordschwarzwald möglich

Im Nordschwarzwald könnten bald junge Wölfe tapsig durch den Wald tollen – doch bis zu den ersten Bildern müssen sich Beobachter noch gedulden. Was Experten über das neue Wolfspaar verraten.




 

Logo meinKA

 

Anzeige

Jetzt meinKA als Werbe-Plattform nutzen!

Informieren Sie sich über Daten, Zahlen und Fakten rund um meinKA und die entsprechenden Werbeformen in unseren Mediadaten: jetzt Mediadaten anfordern.

Wir freuen uns über Ihr Interesse und beraten Sie gerne!

 


 













Auch interessant


Falls Ihnen inhaltliche Fehler oder Fehlfunktionen auffallen, einfach bei redaktion@meinka.de melden.