News aus Baden-Württemberg
Gewerkschaft: Beamte nach Kontrolle mit Totem in Mannheim vorverurteilt

News aus Baden-Württemberg Gewerkschaft: Beamte nach Kontrolle mit Totem in Mannheim vorverurteilt

Quelle: Friso Gentsch
dpa

Der Vorwurf wiegt schwer: Vorverurteilung von Beamten durch das eigene Polizeipräsidium. Aus Sicht einer Polizeigewerkschaft ist das im Fall der Polizeikontrolle mit Todesfolge in Mannheim passiert. Der Chef der Mannheimer Polizei wehrt sich.

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) wirft der Polizeiführung Vorverurteilung zweier Beamter nach deren Einsatz in Mannheim mit einem Toten vor. «Unglückliche Formulierungen von Polizeipräsident Siegfried Kollmar haben bei der Basis den Eindruck hinterlassen, dass er die Kollegen für verantwortlich hält», sagte Vize-Landeschef Thomas Mohr. Mit seiner Aussage auf einer Pressekonferenz, die beiden würden nie wieder in der Innenstadtwache Dienst tun, habe Kollmar die Polizisten enttäuscht. «Bis zum Beweis des Gegenteils muss auch bei Polizisten die Unschuldsvermutung gelten.» Kollmar wies den Vorwurf zurück.

Bei der Polizeikontrolle in der Mannheimer Innenstadt war Anfang Mai ein 47 Jahre alter Mann zusammengebrochen. Die Einsatzkräfte und ein anwesender Arzt des Zentralinstituts für seelische Gesundheit Mannheim, der mit der Polizei den Patienten gesucht hatte, kümmerten sich um den Mann. Später starb dieser aber im Krankenhaus. Laut dem Landeskriminalamt kursiert im Internet mindestens ein Video, auf dem zu sehen ist, wie einer der Polizisten den auf dem Boden liegenden Mann gegen den Kopf schlägt. Die beiden Polizisten hatten ihre Bodycams laut Polizei nicht eingeschaltet.

Auf Anfrage betonte das Polizeipräsidium Mannheim, Kollmar habe klar formuliert, dass es für derartige Fälle ein geordnetes, rechtsstaatliches Verfahren gebe. «Explizit wies er mehrfach daraufhin, zunächst die Ermittlungsergebnisse sowie das finale Obduktionsergebnis abzuwarten und von vorschnellen Spekulationen und Vorverurteilungen abzusehen.» Die zwei Polizisten sind wegen Verdachts der Körperverletzung im Amt mit Todesfolge vom Dienst suspendiert.

Mit Blick auf eine Videosequenz, in der ein Beamter zu sehen sein soll, der den Mann schlägt, erklärte der Gewerkschafter: «Einer solchen Aktion ist immer eine andere vorausgegangen, etwa ein Angriff des Mannes auf die Beamten.» Das Geschehen hätte dann mit polizeilicher Willkür nichts mehr zu tun.

Die GdP beauftragt nach Worten Mohrs nun Anwälte, um die beteiligten Polizisten zu vertreten; Polizisten erhielten keinen dienstlichen Rechtsschutz von Seiten des Dienstherren und seien auf sich alleine gestellt. Die Rechtsanwälte werden laut Mohr nicht nur die strafrechtliche und disziplinarrechtliche Vertretung übernehmen; sie sollten auch gegen Hass und Hetze in den sozialen Medien vorgehen.

 

Weitere Nachrichten

Baden-Württembergs Paare heiraten eher bevor Kinder kommen

Außerhalb der Ehe geborene Kinder kommen im Südwesten nicht so häufig vor, wie in anderen Bundesländern. Eine Studierendenstadt schert aber aus.

Wechselhaftes Wetter am Wochenende vorausgesagt

Auch nachdem der Ex-Hurrikan «Kirk» über Baden-Württemberg hinweggezogen ist, bleibt es am Wochenende teils stürmisch.

Ab 15. Dezember: Bessere Verbindungen und Streichungen im Bahnverkehr

Ab 15. Dezember gilt bei der Bahn ein neuer Fahrplan. Er bringt unter anderem neue Verbindungen - auch für Fahrgäste in Baden-Württemberg.

Bürokratieabbau: Land will Kommunen bei Vorschlägen von Standards befreien

Das große Rad ist beim Bürokratieabbau noch nicht gedreht worden, kritisieren die Kommunalverbände. Das könnte sich bald ändern. Denn das Land will den Kommunen mehr Handlungsspielraum geben.

Notfall im Landkreis Karlsruhe: Ein Verletzter bei Brand in Zementwerk

In einer Gemeinde im Kreis Karlsruhe wird die Bevölkerung per Warnapp alarmiert. Über einem Zementwerk bildet sich eine Staubwolke.




 

Logo meinKA

 

Anzeige

Jetzt meinKA als Werbe-Plattform nutzen!

Informieren Sie sich über Daten, Zahlen und Fakten rund um meinKA und die entsprechenden Werbeformen in unseren Mediadaten: jetzt Mediadaten anfordern.

Wir freuen uns über Ihr Interesse und beraten Sie gerne!

 


 













Auch interessant


Falls Ihnen inhaltliche Fehler oder Fehlfunktionen auffallen, einfach bei redaktion@meinka.de melden.