News aus Baden-Württemberg
Karlsruhe billigt Bettensteuern: Ausweitung möglich

News aus Baden-Württemberg Karlsruhe billigt Bettensteuern: Ausweitung möglich

Quelle: Uli Deck
dpa

Ob Citytax, Kulturförderabgabe oder Beherbergungssteuer: In etlichen Städten werden Reisende fürs Übernachten extra zur Kasse gebeten. Die Hotelbranche hat sich jahrelang heftig gewehrt – am Ende vergeblich. Ein Urteil freut die Stadt Freiburg und den Städtetag im Südwesten.

Übernachtungsgäste dürfen von Städten und Gemeinden auch künftig über eine sogenannte Bettensteuer zur Kasse gebeten werden. Das Bundesverfassungsgericht hält sogar eine Ausweitung der Abgabe auf Geschäftsreisende für rechtlich möglich, wie die Karlsruher Richterinnen und Richter am Dienstag mitteilten. Damit blieben Verfassungsbeschwerden betroffener Hoteliers aus Freiburg, Hamburg, Bremen ohne Erfolg. (Az. 1 BvR 2868/15 u.a.)

Die Stadt Freiburg begrüßte die Entscheidung. Damit herrsche endlich Rechtssicherheit, sagte Finanzbürgermeister Stefan Breiter. Die kommunale Steuer war dort im Oktober 2013 beschlossen worden und wird seit 2014 erhoben. Der Stadt spülte sie seitdem eigenen Angaben zufolge rund 19 Millionen Euro in die Kasse.

«Alles, was den Kommunen Spielräume ermöglicht, freut uns», sagte auch Susanne Nusser, Finanzdezernentin beim Städtetag Baden-Württemberg. Sie gehe davon aus, dass nun weitere Städte dazu übergehen werden, eine solche Abgabe auf Übernachtungen zu erheben. Die Einnahmen kämen dann wiederum dem Tourismus zugute. Christopher Heck, Referent beim Gemeindetag Baden-Württemberg, nannte die Entscheidung ein klarstellendes Urteil im Sinne der Kommunen. Weitere dürften nun über eine Erhebung auf Übernachtungen nachdenken – aber nur Gemeinden, die auch stark touristisch frequentiert seien.

Die Bettensteuern werden deutschlandweit in Dutzenden Kommunen erhoben. Offiziell heißen sie zum Beispiel Kultur- oder Tourismusförderabgabe, Citytax, Beherbergungs- oder Übernachtungssteuer. Meist wird dabei pro Person und Nacht ein bestimmter Anteil des Übernachtungspreises fällig, in der Regel um die fünf Prozent.

Hintergrund ist, dass Hotels vor einiger Zeit bei der Umsatzsteuer entlastet wurden. Anfang 2010 sank der Steuersatz von 19 auf 7 Prozent. Die Bettensteuern sind eine Reaktion der klammen Kommunen. Die Hotelbranche hatte sich dagegen von Anfang an heftig gewehrt. Denn die Steuer soll zwar der Gast bezahlen – aber die Unterkünfte haben die Aufgabe, das Geld einzuziehen und abzuführen.

Die Richter sehen die Hotels durch den zusätzlichen Aufwand «nicht übermäßig» belastet, die Mitwirkung sei zumutbar.

Mit der Karlsruher Entscheidung ist jetzt nicht nur abschließend geklärt, dass die Bettensteuern mit dem Grundgesetz vereinbar sind. Sie könnten sogar noch ausgeweitet werden. Denn die Richter widersprechen einem wichtigen Urteil des Bundesverwaltungsgerichts von 2012.

Daraus stammt die Vorgabe, dass nur «privat veranlasste entgeltliche Übernachtungen» besteuert werden dürfen, keine «beruflich zwingend erforderlichen». Dienstreisende wurden in der Folge ausgenommen, die Steuer traf in erster Linie Touristen. Jetzt kommt aus Karlsruhe die überraschende Klarstellung: Das ist gar nicht erforderlich. Der Gesetzgeber könne bei dienstlichen Übernachtungen auf die Steuer verzichten, «muss dies aber nicht», teilte das höchste deutsche Gericht mit.

Wie viele Kommunen im Südwesten außer Freiburg eine Bettensteuer erheben, konnten Städtetag und Gemeindetag Baden-Württemberg und auch der Dehoga-Landesverband nicht sagen. Es dürften aber nur sehr wenige sein. Bundesweit sprechen Experten von gut 40.

Die Hotelbranche zeigte sich «maßlos enttäuscht». Die Entscheidung bedeute «nach den massiven Umsatzeinbrüchen durch die Corona-Pandemie einen weiteren herben Schlag», teilten der Dehoga und der Hotelverband Deutschland (IHA) gemeinsam mit. «Wir appellieren an die Kommunen, diese Entscheidung nicht als Ermunterung zu verstehen, jetzt Bettensteuern einzuführen und die Hoteliers und Gäste mit neuen Belastungen zu konfrontieren.»

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