Corona in Baden-Württemberg
Hochinzidenzgebiet Frankreich: Niedrige Hürden gefordert

Corona in Baden-Württemberg Hochinzidenzgebiet Frankreich: Niedrige Hürden gefordert

Quelle: Patrick Seeger

Für Einreisende aus Frankreich werden die Regeln verschärft. In den Grenzregionen fürchtet man vor allem, dass das Pendler ausbremsen könnte. Für sie gibt es deshalb Ausnahmen.

Nach der Einstufung Frankreichs als Hochinzidenzgebiet ab Sonntag pochen Straßburg und die Grenzstadt Kehl auf möglichst geringe Einschränkungen für Pendler und Familien auf beiden Seiten des Rheins. So müsse die Tram zwischen beiden Städten dennoch weiter verkehren, erklärten Straßburgs Oberbürgermeisterin Jeanne Barseghian und der Kehler Oberbürgermeister Toni Vetrano am Freitag in einer gemeinsamen Mitteilung. Im Falle intensiver Grenzkontrollen müssten Autos und Lastwagen auf getrennten Spuren fahren, um lange Wartezeiten für Pendler zu vermeiden.

«Aufwändige Grenzkontrollen oder gar Grenzschließungen müssen mit aller Macht verhindert werden», forderte auch der Präsident des Baden-Württembergischen Industrie- und Handelskammertages, Wolfgang Grenke. Man habe aber rechtzeitig Vorsorge getroffen und unterstütze IHK-Betriebe mit kostenlosen Corona-Schnelltests aus der Reserve des Landes. Unabhängig davon müsse nun aber endlich das Impfen mehr Tempo aufnehmen.

Hochinzidenzgebiete sind Regionen mit besonders hohen Coronavirus-Fallzahlen. Das Robert Koch-Institut kündigte am Freitag an, Frankreich ab Sonntag zu diesen Gebieten zu zählen. Einreisende aus Hochinzidenzgebieten müssen normalerweise einen negativen Corona-Test vorweisen.

Das Sozialministerium verwies auf diverse Ausnahmen von der Test- und Nachweispflicht, die insbesondere Grenzpendlern und Grenzgängern zugute kämen. Zwei Negativtests pro Woche seien ausreichend, zudem könne der Test auch direkt nach der Einreise noch gemacht werden. Tägliche Grenzpendler seien auch von der Anmeldepflicht befreit.

Der Oberrheinrat erklärte am Freitag, es sei entscheidend, dass wirklich ausreichend Testkapazitäten zur Verfügung stünden. Die vorgeschriebene Testung müsse für die Bürgerinnen und Bürger möglichst barrierefrei gemacht werden. Das Gremium versammelt Politiker aus dem Elsass, aus Baden, der Südpfalz und der Nordwestschweiz, die sich für die Belange der Region einsetzen.

Die beiden Stadtoberhäupter aus Kehl und Straßburg begrüßten in diesem Zusammenhang, dass im Ortenaukreis auch erst nach Überqueren der Grenze ein Test gemacht werden könne und Pendler zudem nur zweimal pro Woche verpflichtet seien, sich testen zu lassen: entweder mit einem PCR-Test oder einem Antigen-Schnelltest.

Der Ortenaukreis hatte nach Angaben seines Landrats Frank Scherer bereits im Februar eine entsprechende Allgemeinverfügung erlassen. Diese schaffe nun Erleichterungen für Grenzpendler und Grenzgänger. Dennoch sei die Entscheidung, Frankreich als Hochinzidenzgebiet einzustufen, ein «weiterer Einschnitt in die Lebensrealität der Menschen im Ortenaukreis und dem Elsass».

Die Handwerkskammer Freiburg forderte derweil, dass auch Tests, die in Betrieben durchgeführt würden, als Nachweis anerkannt würden – zumal die kommunalen Testzentren schon überlastet seien. In der deutsch-französisch-schweizerischen Grenzregion gebe es rund 100 000 Grenzgänger und -pendler.

 

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