News aus Baden-Württemberg Immer mehr Kleine Waffenscheine in Baden-Württemberg
In Baden-Württemberg besitzen immer mehr Menschen einen Kleinen Waffenschein.
Ende Dezember 2020 waren im Nationalen Waffenregister 93 313 Stück aus dem Südwesten vermerkt. Ein Jahr zuvor hatte es noch rund 5000 Berechtigungen weniger zum Besitz von Schreckschuss-, Reizstoff- oder Signalwaffen gegeben, teilte das Innenministerium mit. Damit hält der seit Jahren andauernde Trend an. Im Jahr 2018 wurden noch 81 197 Berechtigungen registriert, Ende 2017 waren es 74 748.
Die Polizei sehe es kritisch, dass sich Menschen mit den Waffen ausstatteten. «Erfahrungen der Polizei zeigen, dass Waffen und Gegenstände zur Selbstverteidigung oft gegen den eingesetzt werden, der sich schützen möchte, zum Beispiel wenn eine Waffe aus den Händen gerissen wird», sagte ein Sprecher des Innenministeriums der dpa. Würden Waffen zum Teil eines Konflikts, könne im Einzelfall die Gewalt eskalieren oder der Schaden größer werden. Waffen könnten Menschen auch erheblich verletzen, wenn sie eingesetzt oder unsachgemäß genutzt würden.
Zum Besitz eines Kleinen Waffenscheins muss man mindestens 18 Jahre alt sein und seine persönliche Eignung nachweisen. Wer eine Schreckschuss-, Reizstoff- oder Signalwaffe ohne Waffenschein bei sich hat, begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss ein Bußgeld zahlen. Außerhalb von Schießständen und dem eigenen Grundstück ist die Benutzung grundsätzlich verboten. Das gilt auch an Silvester. Benutzt werden dürfen sie nur bei Notwehr oder Notstand.
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