News aus Baden-Württemberg
Karlsruher BGH zu Corona-Lockdown: Keine Entschädigung für Friseurin

News aus Baden-Württemberg Karlsruher BGH zu Corona-Lockdown: Keine Entschädigung für Friseurin

Quelle: Sebastian Gollnow

Der Staat haftet nicht für Einnahmeausfälle eines Friseurgeschäfts während des sechswöchigen ersten Lockdowns infolge der Pandemie.

Der Gesetzgeber war nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom Donnerstag verfassungsrechtlich nicht verpflichtet, für derartige Belastungen Ausgleichsansprüche zu regeln. Der III. Zivilsenat wies die Revision der Klägerin zurück und bestätigte seine Rechtsprechung. Wie ein BGH-Sprecher erläuterte, ging es bei der aktuellen Entscheidung auch um die Rechtmäßigkeit der Corona-Verordnung von Baden-Württemberg.

Die Klägerin ist den Angaben zufolge selbstständig und betreibt einen Friseursalon in gemieteten Räumlichkeiten in Baden-Württemberg. Das Bundesland hatte – wie andere auch – im März 2020 vorübergehend den Betrieb zahlreicher Einrichtungen untersagt. Aus einem Soforthilfeprogramm des Landes habe die Frau 9000 Euro erhalten, die sie zurückzahlen müsse. Sie verlangte als Entschädigung für die Einbußen durch Verdienstausfall und Betriebsausgaben 8000 Euro vom Land. Das Landgericht Heilbronn wies die Klage ab. Die Berufung am Oberlandesgericht Stuttgart blieb erfolglos.

Nun bekräftigte der BGH die Entscheidungen: Mit den angeordneten Betriebsschließungen sollten die Gesundheit der Bevölkerung geschützt und eine Überlastung des Gesundheitssystems bekämpft werden, hieß es in der Mitteilung. «Damit erfüllte der Staat seine Schutzpflicht für Leben und Gesundheit der Bürger und verfolgte mithin einen legitimen Zweck.» Eine Betriebsschließung von sechs Wochen sei angesichts der gesamten wirtschaftlichen, sozialen und sonstigen Auswirkungen der Pandemie nicht unzumutbar gewesen. Weiter entschied der BGH: «Die finanzielle Leistungsfähigkeit des Staates ist begrenzt. Dementsprechend muss der Staat in Pandemiezeiten sich gegebenenfalls auf seine Kardinalpflichten zum Schutz der Bevölkerung beschränken.»

 

Weitere Nachrichten

Cyberangriff auf Hochschulen: Noten und Stundenpläne offline

Der Cyberangriff auf das Hochschulservicezentrum Baden-Württemberg hat weitreichende Folgen: Viele wichtige Systeme sind weiter offline, auch Lehrkräfte bekommen ihr Geld nicht überwiesen.

Wann kehrt das Naturschauspiel zurück? Uracher Wasserfall nur noch ein Rinnsal

In sehr nassen Jahren rauschen mehr als 1.000 Liter pro Sekunde über den Uracher Wasserfall – jetzt ist er fast versiegt. Wann kehrt das Naturschauspiel zurück?

Diese sieben Schlösser in Baden-Württemberg solltet ihr gesehen haben

Lust auf einen Ausflug mit königlichem Flair? In Baden-Württemberg warten Schlösser mit spektakulären Ausblicken, prachtvollen Räumen und weitläufigen Parkanlagen. Diese sieben Ziele lohnen sich.

Hunderte Handys in Gefängnisse in Baden-Württemberg geschmuggelt

Gefangene dürfen in der Haft keine Handys benutzen – immer wieder werden jedoch Geräte ins Gefängnis geschmuggelt. Wie das geht und mit welchen Maßnahmen es verhindert werden soll.

Raupeninvasion in der Schweiz: 50 Hektar kahlgefressen - Ausbreitung nach Norden?

Die Einpunkt-Graseulen sterben zwar bei kühleren Temperaturen ab, doch sorgen sich die Behörden schon um das nächste Jahr - und fürchten eine Ausbreitung nach Norden.




 

Logo meinKA

 

Anzeige

Jetzt meinKA als Werbe-Plattform nutzen!

Informieren Sie sich über Daten, Zahlen und Fakten rund um meinKA und die entsprechenden Werbeformen in unseren Mediadaten: jetzt Mediadaten anfordern.

Wir freuen uns über Ihr Interesse und beraten Sie gerne!

 


 













Auch interessant


Falls Ihnen inhaltliche Fehler oder Fehlfunktionen auffallen, einfach bei redaktion@meinka.de melden.