News aus Baden-Württemberg
Karlsruher Klagen wegen „Linksunten.Indymedia“ erfolglos

News aus Baden-Württemberg Karlsruher Klagen wegen „Linksunten.Indymedia“ erfolglos

Quelle: Uli Deck/dpa/
dpa

Fünf mutmaßliche Betreiber der 2017 verbotenen linksradikalen Internet-Plattform «Linksunten.Indymedia» sind mit Verfassungsbeschwerden in Karlsruhe gescheitert.

Das Bundesverfassungsgericht nahm sie nicht zur Entscheidung an, wie aus dem am Freitag veröffentlichten Beschluss vom 1. Februar hervorgeht.

Das Bundesinnenministerium hatte «Linksunten.Indymedia» im August 2017 nach Krawallen am Rande des G20-Gipfels in Hamburg als Verein verboten. Begründet wurde dies damit, dass das Portal die bedeutendste Plattform für gewaltbereite Linksextremisten in Deutschland sei und dort vielfach Gewaltaufrufe und Anleitungen zu Straftaten veröffentlicht worden seien.

Die Kläger, vier Männer und eine Frau aus Freiburg, hatten sich dagegen vergeblich vor dem Bundesverwaltungsgericht gewehrt. Das Problem: Aus Furcht vor Strafverfolgung wollten sie sich nicht ausdrücklich zu «Linksunten.Indymedia» bekennen. Sie hatten daher als Einzelpersonen geklagt und auch nicht an der Leipziger Verhandlung teilgenommen. Nach dem Urteil von Januar 2020 ist aber nur die betroffene Vereinigung selbst befugt, ein Vereinsverbot anzufechten. Ob es rechtmäßig war, wurde deshalb nicht im Detail geprüft.

Die Verfassungsrichterinnen und -richter sehen darin keinen Grund für Beanstandungen. Die Kläger hätten nicht dargelegt, «inwiefern das Bundesverwaltungsgericht mit der Auslegung und Anwendung des Prozessrechts verfassungsrechtliche Gewährleistungen krass verkannt hätte». Die Annahme, dass Angaben vor Gericht die Gefahr einer Strafverfolgung erhöhen könnten, liege zwar «nicht ganz fern». Einlassungen im Verwaltungsprozess flössen aber nicht ungefiltert in die Strafverfolgung ein, heißt es in dem Beschluss.

Die Anwälte der Kläger hatten damals argumentiert, dem Ministerium sei es eigentlich darum gegangen, eine missliebige Internetseite abzuschalten. Auch Kritiker wie die Organisation Reporter ohne Grenzen werteten das Verbot des kompletten Portals inklusive aller legalen Inhalte als staatlichen Angriff auf die Pressefreiheit.

Dazu äußerten sich die Karlsruher Richter wegen der grundsätzlichen Mängel der Verfassungsbeschwerden nicht. «Über die Frage, welche Grundrechte diejenigen schützen, die ein wie hier organisiertes Internetportal betreiben, ist damit nicht zu entscheiden», schreiben sie ganz am Ende. (Az. 1 BvR 1336/20 u.a.)

 

Weitere Nachrichten

Windkraft-Ausbau im Land legt zu – doch Ausbauziel in weiter Ferne

Im Südwesten entstehen mehr Windräder, doch das Ausbauziel bleibt in weiter Ferne. Warum laut Experten deutlich mehr Anlagen gebraucht werden.

Baden-Württemberg buhlt um Emirates-Flüge nach Stuttgart

Emirates will mehr Deutschland – doch wer bekommt den Zuschlag? Warum Stuttgart auf einen eigenen Direktflug in die Golfregion hofft.

Laut Studie: In Baden-Württemberg fehlen 196.000 Wohnungen

Junge Menschen in Baden-Württemberg finden kaum noch eine Wohnung, viele Ältere können sich ihre Miete nicht mehr leisten. Warum der Mangel jetzt zur Wirtschaftsbremse wird.

Bruchsaler Youtube-Star Sally verliebt: "Ich habe mein Herz geöffnet"

Sie begeistert Millionen Online mit ihren Backtipps. Über ihr Privatleben wollte sie lieber nicht so viel erzählen. Nun hat Sally Özcan doch verkündet: Ich bin vergeben.

Schwertransporter verunglückt mit 70 Meter langem Rotorblatt – Vollsperrung bis Freitag

Ein Schwertransporter mit einem 70 Meter langen Rotorblatt eines Windrads kommt von der Straße ab. Die B294 bei Bad Wildbad ist voll gesperrt. Die Sperrung wird wohl noch bis Freitagmittag dauern.




 

Logo meinKA

 

Anzeige

Jetzt meinKA als Werbe-Plattform nutzen!

Informieren Sie sich über Daten, Zahlen und Fakten rund um meinKA und die entsprechenden Werbeformen in unseren Mediadaten: jetzt Mediadaten anfordern.

Wir freuen uns über Ihr Interesse und beraten Sie gerne!

 


 













Auch interessant


Falls Ihnen inhaltliche Fehler oder Fehlfunktionen auffallen, einfach bei redaktion@meinka.de melden.