Nachrichten
Karlsruher Oberlandesgericht: Voreinstellung für teureren Versand unzulässig

Nachrichten Karlsruher Oberlandesgericht: Voreinstellung für teureren Versand unzulässig

Quelle: Uli Deck/dpa
dpa

Der Kunde klickt auf den Bestellbutton – und merkt dann erst, dass der teure Expressversand vom Händler schon voreingestellt war. So dürfen Online-Shops nicht verfahren, stellt nun ein Gericht klar.

Wenn Verbraucher Waren im Internet ordern, darf ein Online-Shop nicht einfach den teureren Expressversand voreinstellen. Das Oberlandesgericht (OLG) in Karlsruhe bestätigte ein entsprechendes Urteil des Landgerichts Freiburg, wie ein OLG-Sprecher am Mittwoch sagte. Im vorliegenden Fall hatte ein Elektronik-Versandhandel für bestimmte Waren schon das Häkchen bei «Expressversand» gesetzt. Wenn ein Kunde das nicht wollte, musste er diese etwas teurere Versandvariante aktiv abwählen. Dagegen hatte der Bundesverband Verbraucherzentrale (vzbv) geklagt und in der Vorinstanz recht bekommen. Die Berufung dagegen wies das OLG nun zurück.

Die Verbraucherschützer begrüßten die Entscheidung. «Kostenpflichtige Zusatzleistungen sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Verbraucher und Verbraucherinnen zulässig», sagte vzbv-Vorständin Ramona Pop. Wie schon gesetzlich vorgeschrieben, dürften Extraleistungen im Online-Handel nicht durch eine Voreinstellung vereinbart werden. Der Expressversand sei eine solche Zusatzleistung. Das Urteil ist nach OLG-Angaben rechtskräftig. (Az. 14 U 134/23).

 

Weitere Nachrichten

Wegen hoher Spritpreise? Weniger Verkehr rund um Ostern

Weniger Staus, kürzere Wartezeiten: Der Osterverkehr in Baden-Württemberg war dieses Jahr entspannter. Der ADAC glaubt, den Grund zu kennen.

Altes Handwerk: Darum fährt ein Floß 250 Kilometer über Saar und Mosel

Ein Floß aus Baumstämmen schippert über Saar und Mosel. Was die Crew antreibt - und warum trotzdem ein Motor an Bord ist.

Laut Statistik: Unwetter richten 2025 deutlich weniger Schäden bei Autos an

Unwetter haben 2025 deutlich weniger Autos beschädigt als im Vorjahr. Warum ein ruhigeres Jahr laut Experten trotzdem keine Entwarnung bedeutet.

PFC-Skandal: Stadtwerke Rastatt können auf Millionen hoffen

Im Streit um PFC-belasteten Kompost hat das Landgericht Baden-Baden den Stadtwerken Rastatt einen Anspruch auf Entschädigung zugesprochen. Über die genaue Summe ist noch nicht entschieden.

Max Giesinger: Karlsruher Sänger hat sich beim Kuhstreicheln einen Finger gebrochen

Max Giesinger wollte nur eine Kuh streicheln – jetzt trägt er einen Verband und kann wochenlang keine Gitarre spielen. Was genau im Wellness-Urlaub schiefging.






















Auch interessant


Falls Ihnen inhaltliche Fehler oder Fehlfunktionen auffallen, einfach bei redaktion@meinka.de melden.