News aus Baden-Württemberg Karlsruher Veterinäramt: Über 300 Verstöße im Jahr 2021 festgestellt
In seinem jährlichen Bericht zum Tierschutz teilt das Veterinäramt Karlsruhe mit, dass 2021 insgesamt 450 Tierhaltungen in rund 710 Erst- und Nachkontrollen überprüft wurden. Dabei wurden bei 308 Kontrollen tierschutzrechtliche Verstöße festgestellt.
Bei 308 Kontrollen tierschutzrechtliche Verstöße
Nicht jeder Tierhalter hält die rechtlichen Vorgaben ein. Daher sind Kontrollen ein wichtiger Teil der Arbeit des Veterinäramtes im Landratsamt Karlsruhe, wird in einer Pressemeldung informiert.
In seinem jährlichen Bericht zum Tierschutz teilt dieses mit, dass im Jahr 2021 450 Tierhaltungen in rund 710 Erst- und Nachkontrollen überprüft wurden. Dabei stellte das Veterinäramt bei 308 Kontrollen tierschutzrechtliche Verstöße fest.
In 40 Fällen lagen sogar schwere Mängel vor – in 42 Fällen wurden Bußgeldverfahren eingeleitet, gegen sechs Personen wurden Strafanzeigen vorgelegt, geht aus der Mitteilung hervor. In drei besonders schweren Fällen wurden Tierhalteverbote ausgesprochen. Dadurch mussten insgesamt 20 Hunde, sieben Katzen, fünf Kaninchen, sieben Ziegen, zwei Schafe, vier Esel, ein Pony, zehn Damhirsche und mehrere Vögel anderweitig untergebracht werden.
Kontrollen: Vermehrt mit Auseinandersetzungen
Werden Verstöße als leicht eingestuft, erfolgt eine mündliche Belehrung, bei schweren Verstößen eine schriftliche Anordnung. Die Tierhalter müssen im Anschluss fristgerecht die festgestellten Verstöße abstellen. Hinweise auf Verstöße gegen das Tierschutzgesetz gehen bei Veterinäramt telefonisch, per E-Mail oder per Post ein.
Registrierungspflichtige Nutztierhaltungen werden zudem schwerpunktmäßig kontrolliert. Die Veterinärbehörde ist zusätzlich verpflichtet, auch anonymen Anzeigen nachzugehen. Bei den Kontrollen stoßen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aber nicht immer auf Verständnis und Einsicht.
Im vergangenen Jahr stellte das Veterinäramt ein zunehmendes Aggressionspotenzial gegenüber dem Personal bei den Kontrollen fest – sowohl bei privaten als auch bei gewerblichen Tierhaltungen. So kam es vermehrt zu verbalen Entgleisungen bis hin zu körperlichen Drohungen.
Tierhalteverbot kann ausgesprochen werden
Ein Großteil der Tiere, die 2021 anderweitig untergebracht werden mussten, stammte aus einem Vogelpark. Das Zurschaustellen der Tiere ist diesem aufgrund zahlreicher Verstöße gegen tierschutzrechtliche Vorgaben und Mangel an sachkundigen Personen untersagt, heißt es weiter.
In einem weiteren Fall vernachlässigte eine Tierhalterin ihren Hund über einen längeren Zeitraum: Das Tier hatte unter anderem hochgradig verfilztes Fell, welches zudem mit Exkrementen verklebt war, und überlange Krallen. Die Tierhalterin kam den Anordnungen, die Verstöße zu beheben, nicht nach. Gegen sie wurde ein Tierhalteverbot ausgesprochen und Strafanzeige vorgelegt. Eine weitere Hundehalterin konnte sich aufgrund einer Erkrankung nicht mehr um ihre beiden Tiere kümmern.
Hunde sind beliebtes Gut für illegale Transporte
Besonders Hunde sind ein beliebtes Gut für illegale Transporte aus dem Ausland. 2021 beobachtete das Veterinäramt einen deutlichen Anstieg dieser. Die Tiere werden widerrechtlich aus größtenteils osteuropäischen EU-Ländern sowie Drittstaaten nach Deutschland gebracht.
Bei einer Transportkontrolle im Sommer vergangenen Jahres entdeckte das Veterinäramt drei Labradorwelpen in einem unbelüfteten Anhänger. Aufgrund der tierschutzwidrigen Transportbedingungen bestand akute Lebensgefahr für die Hunde.
„Wir raten ausdrücklich davon ab, günstige Welpen aus dem Ausland zu kaufen. Häufig stammen die Tiere aus Zuchteinrichtungen, in denen tierschutzwidrige Bedingungen vorherrschen“, sagt Dr. Yvonne Regier, Amtstierärztin und Abteilungsleiterin für Tierschutz im Landratsamt.
Hunde aus dem Ausland aufnehmen
„Die Hündinnen werden oftmals unter sehr schlechten Bedingungen gehalten, erfahren keine Betreuung und werden tierärztlich nur unzureichend versorgt. Die Welpen werden häufig unter unhygienischen Bedingungen geboren, viel zu früh vom Muttertier getrennt und ungeimpft abgegeben“, so Regier weiter. Oft litten sie zudem unter Parasiten oder schweren Viruserkrankungen, was hohe Tierarztkosten für die Käufer zur Folge habe.
Wer dennoch einen Welpen im Ausland kaufen möchte, sollte darauf achten, dass dieser frühestens in einem Alter von acht Wochen vom Muttertier getrennt wurde, entwurmt ist und die wichtigsten Impfungen erhalten hat. Zudem müssen die tierseuchenrechtlichen Vorgaben eingehalten werden:
Kommen die Tiere aus einem EU-Mitgliedsstaat, müssen sie mindestens 15 Wochen alt sein und einen gültigen Tollwutschutz aufweisen. Bei Drittländern gelten noch weitreichendere Auflagen. Verstöße werden mit Bußgeldern und der Anordnung einer Quarantäne geahndet.
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