Corona in der Fächerstadt
Klinikum & ViDi Kliniken: Karlsruher Krankenhäuser lockern Besuchsverbot

Corona in der Fächerstadt Klinikum & ViDi Kliniken: Karlsruher Krankenhäuser lockern Besuchsverbot

Quelle: Markus Kümmerle / Städtisches Klinikum Karlsruhe

Aufgrund der angespannten Corona-Situation hatten die Kliniken in Karlsruhe vor einiger Zeit Besuchsverbote verhängt. Mit den sinkenden Inzidenzen soll dieses Besuchsverbot nun aufgehoben werden. Allerdings gibt es einige wichtige Regeln zu beachten.

Städtisches Klinikum Karlsruhe: Besuche wieder möglich

Ab Freitag, 21. Mai 2021, ist das Städtische Klinikum Karlsruhe wieder für Besucher geöffnet. Täglich zwischen 15:00 Uhr bis 19:00 Uhr können die Patienten von jeweils einer Person für maximal eine Stunde besucht werden.

Ein Besuchsverbot besteht allerdings weiterhin für alle COVID-Stationen, alle Intensivstationen, alle onkologischen Stationen einschließlich Transplantationsstation sowie für weitere Stationen, auf denen besonders infektionsgefährdete Patientengruppen wie Dialysepatienten und nierentransplantierte Patienten behandelt werden.

 

Kontaktverfolgung & Besucherregistrierung

Besucher müssen sich vor dem Besuch für eine mögliche Kontaktverfolgung in der zentralen Besucherregistrierung in Haus R auf dem Campus in der Moltkestraße oder in der Psychiatrischen Klinik in der Kaiserallee registrieren. Dort füllen sie einen Selbstauskunftsbogen aus und weisen nach, dass sie entweder von einer Corona-Infektion genesen, geimpft oder negativ auf SARS-CoV-2 getestet sind.

Die Vorlage eines Impf- oder Genesenen-Nachweises ist als Original in Papier- oder in digitaler Form möglich (z.B. digitaler Impfpass). Der PCR-Nachweis kann auch über eine ärztliche Bescheinigung erbracht werden.

Die Besucherregistrierung ist täglich von 15:00 bis 18:00 Uhr möglich. Um lange Warteschlangen zu Beginn der täglichen Besuchszeit um 15:00 Uhr zu vermeiden, können Besucher ab Donnerstag, 20. Mai, online auf besucherportal-skk.de einen Registrierungstermin vereinbaren, die benötigten Dokumente herunterladen und bereits tagesaktuell ausgefüllt mitbringen.

Alle Besucher sind verpflichtet, in den Klinikgebäuden während des gesamten Aufenthalts eine FFP2-Maske oder eine Maske vergleichbaren Standards zu tragen. Auch die bekannten Hygiene- und Abstandregeln gelten für alle Besucher weiter.

 

Ab dem 20. Mai: Auch ViDia Kliniken lockern Besuchsverbot

Die ViDia Christliche Kliniken ermöglichen ihren Patienten in Abhängigkeit der Inzidenzen ab dem 20. Mai 2021 wieder den persönlichen Kontakt zu Angehörigen. Bei einer dauerhaften Inzidenz unter 100 sind Besuche eines vorab namentlich definierten Angehörigen bei Erfüllung einer der folgend beschriebenen Voraussetzungen ab dem 20. Mai 2021 wieder möglich.

• Vorlage eines negativen Antigen-Tests (oder PCR-Tests) nicht älter als 24 Stunden oder
• Nachweis über eine vollständige Impfung, deren Abschluss mindestens 14 Tage zurückliegt oder
• Nachweis einer Impfung (von zwei) und Nachweis einer durchgemachten Erkrankung anhand eines PCR-Tests oder
• Nachweis einer durchgemachten Erkrankung anhand eines PCR-Test, der mindestens 28 Tage, jedoch maximal 6 Monate zurückliegt.

Wird eine der oben genannten Voraussetzungen erfüllt, ist der Besuch eines Patienten für maximal eine Stunde am Tag möglich. Dabei gilt zusätzlich, dass pro Zimmer jeweils nur ein Besucher erlaubt ist.

 

Registrierungsprozess an den Pforten der Klinik

Vor Eintritt in die Kliniken, müssen eine Selbstauskunft und dazugehörige Nachweise von den Besuchern vorgelegt werden. Um den Registrierungsprozess an den Pforten der Klinik zu beschleunigen, steht die Selbstauskunft zum Download auf der Homepage unter www.vidia-kliniken.de zur Verfügung. Nur nach Vorlage aller erforderlichen und vollständigen Nachweise kann der Zutritt in die Kliniken gewährt werden.

Neben der neuen Zutritts- und Besuchsregelung gelten in den ViDia Kliniken weiterhin alle aktuellen Schutzmaßnahmen. So gilt es einen Abstand von mindestens 1,5 Metern zu anderen Personen einzuhalten und Gruppenbildung zu vermeiden.

Alle Personen ab sechs Jahren müssen bis zum Verlassen der Klinik eine FFP2-Maske tragen. Diese ist auf allen Wegen durch die Kliniken sowie in allen Gesprächs- und Kontaktsituationen mit dem Klinikpersonal, den Angehörigen und Mitpatienten zu tragen. Darüber hinaus werden die Besucher gebeten, beim Betreten der Klinik gründlich ihre Hände zu desinfizieren.

 

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