Lagardère Sports Germany GmbH
Kündigungen sind unwirksam – KSC unterliegt Lagardère

Lagardère Sports Germany GmbH Kündigungen sind unwirksam – KSC unterliegt Lagardère

Quelle: TMC-Fotografie.de

Das Gericht gab der Klage von Lagardère Sports Germany GmbH überwiegend statt. Die vom KSC ausgesprochenen Kündigungen des Verma­­rktungsvertrages zum 31. März 2019 sind nach Auffassung des Landgerichts unwirksam, so der Verein in einer Mitteilung.

Karlsruher SC & Lagardère vor Gericht

Der Karlsruher SC hatte den Vermarktungsvertrag mit Lagardère zunächst im Dezember 2018 und erneut im Februar 2019 jeweils zum 31. März 2019 vorzeitig gekündigt, erklärt der Verein am Freitag, den 15. November 2019 in einer Pressemitteilung.

Daraufhin erhob Lagardère Klage beim Landgericht Karlsruhe mit dem Ziel, die Unwirksamkeit der Kündigungen feststellen zu lassen. Das Landgericht Karlsruhe hat der Klage am Freitag, den 15. November  stattgegeben. Nach Auffassung des Gerichts stand dem Karlsruher SC zwar ein Kündigungsrecht gemäß § 627 BGB  grundsätzlich zu, da es sich bei dem geschlossenen Vermarktungsvertrag um Dienste höherer Art handelt. Dieses Kündigungsrecht habe Lagardère aber nach Ansicht des Gerichts individualvertraglich wirksam ausgeschlossen, so der KSC weiter.

Darüber hinaus habe es auch Gründe für eine außerordentliche Kündigung gegeben, eine Fortsetzung des Vertrages sei aber vorliegend dennoch zumutbar gewesen, so die Vorsitzende Richterin in ihrer kurzen mündlichen Entscheidungsbegründung.

 

Stellungsnahme des KSC zum Urteil

„Wir sind natürlich sehr enttäuscht über diese Entscheidung und wir sind weiterhin der Auffassung, dass der KSC rechtmäßig von ihm zustehenden Kündigungsrechten Gebrauch gemacht hat. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Dass wir Berufung einlegen werden, ist sehr wahrscheinlich. Wir werden dies Anfang der kommenden Woche mit unseren Gremien erörtern“, so Präsident Ingo Wellenreuther und die beiden Vizepräsidenten Günter Pilarsky und Holger Siegmund-Schultze sowie Geschäftsführer Michael Becker und der Beirat der KSC Management GmbH.

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