Corona in der Fächerstadt
„Kultur Sommer 2020“ will kleine Veranstaltungen ermöglichen

Corona in der Fächerstadt „Kultur Sommer 2020“ will kleine Veranstaltungen ermöglichen

Quelle: Thomas Riedel

Mit dem Programm „Kultur Sommer 2020“ stellt das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst 2,5 Millionen Euro aus dem Innovationsfonds Kunst zur Verfügung, um Kultureinrichtungen und Vereine der Breitenkultur in der Corona-Krise zu unterstützen.

Impulsprogramm: „Kultur Sommer 2020“

„Der Kulturbereich ist stark von den Einschränkungen durch die Corona-Pandemie betroffen. Dabei ist Kunst gerade in solchen Zeiten unverzichtbar, denn sie eröffnet Begegnungsorte und Reflexionsräume“, sagt  Kunststaatssekretärin Petra Olschowski.

Mit dem Impulsprogramm „Kultur Sommer 2020“ soll nun eine Möglichkeit geschaffen werden, dass die Kunst- und Kulturschaffenden im Land schnell wieder kleinere Veranstaltungen anbieten können. Darüber informierte Olschowski am Mittwoch, den 20. Mai 2020 im Vorfeld der Debatte im baden-württembergischen Landtag zum Thema „Kunst trotz Abstand – Öffnungsperspektiven und Unterstützung für das kulturelle Leben durch den Masterplan Kultur BW“.

 

2,5 Millionen Euro aus dem Innovationsfonds Kunst

Mit dem Programm „Kultur Sommer 2020“ stellt das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst kurzfristig 2,5 Millionen Euro aus dem Innovationsfonds Kunst zur Verfügung, um Kultureinrichtungen und Vereine der Breitenkultur zu unterstützen.

Gefördert werden demnach kleinere analoge Veranstaltungen und Veranstaltungsreihen aller Sparten, die unter Einhaltung der bestehenden Auflagen und rechtlichen Rahmenbedingungen umgesetzt werden können. Die Mittel sollen dafür eingesetzt werden, dass die Veranstalter verantwortungsvoll arbeiten und die erforderlichen Vorkehrungen zur Gewährung des Gesundheitsschutzes treffen können, heißt es weiter.

 

Ziel: schnell kleinere Veranstaltungen im Sommer

Anträge für den „Kultur Sommer 2020“ können ab sofort gestellt werden. Die Ausschreibung für den „Kultur Sommer 2020“ konzentriert sich auf die kommenden Monate, damit Einrichtungen, Vereine und Künstler schnell wieder arbeiten und kleinere Veranstaltungen im Sommer umsetzen können. Daran schließt das noch umfangreichere Programm „Kunst trotz Abstand“ im Volumen von 7,5 Millionen Euro an, mit dem das Kunstministerium besondere Angebote und Formate fördert, die eine längere Planung benötigen.

Insgesamt umfasst das Notprogramm für Kunst und Kultur, welches das Kunstministerium im Masterplan „Kultur BW | Kunst trotz Abstand“ aufgelegt hat, etwa 40 Millionen Euro, die aus den Mitteln der Corona-Rücklage des Landes kommen. „Neben den Mitteln für das Impulsprogramm ‚Kunst trotz Abstand‘ unterstützen wir wirtschaftlich gefährdete Kunst- und Kultureinrichtungen sowie Vereine der Breitenkultur mit einem Nothilfefonds im Umfang von über 32 Millionen Euro“, so Olschowski.

 

Programme &  Events für die Zukunft gestalten

Im Zuge der landesweiten Bemühungen, die Vereinskultur Bundesland zu unterstützen und zu erhalten, will das Ministerium mit weiteren zehn Millionen Euro den in Landesverbänden organisierten Vereinen der Amateurmusik, des Amateurtheaters, der Heimatpflege sowie weitere Vereinen der Breitenkultur helfen. Auf das Corona-Soforthilfepaket II, das unter anderem die Unterstützung für Vereine sowie die Mittel für den Masterplan Kultur BW beinhaltet, haben sich Regierung und Regierungsfraktionen am Dienstagabend, den 19. Mai 2020 geeinigt.

„Mit unseren Programmen wollen wir existentiellen und dauerhaften Schaden von unserer vielfältigen Kunst- und Kulturlandschaft in Baden-Württemberg abwenden und investieren in den Erhalt der kulturellen Infrastruktur unseres Landes. Unsere Einrichtungen sollen nicht nur überleben können, sondern sie müssen auch genügend Mittel in der Hand haben, um künstlerische Programme und Veranstaltungen für die Zukunft zu gestalten“, erklärt die Kunststaatssekretärin.

 

Weitere Informationen – Programm & Ausschreibung

Eine Antragstellung für das Programm „Kultur Sommer 2020“ ist bis Mittwoch, den 15. Juli 2020 über die Internetseite des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst möglich. Die Anträge werden nach Eingang durch eine externe Jury bewertet und die Förderentscheidungen erfolgen laufend. Eine Förderung kann für Veranstaltungen oder Veranstaltungsreihen, die zwischen dem 15. Juni 2020 und dem 15. September 2020 stattfinden, beantragt werden. Die maximale Fördersumme beträgt 50.000 Euro und die Mindestfördersumme 5.000 Euro.

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