Corona in Baden-Württemberg Land lockert Regeln für private Treffen in Hotspot-Regionen
Von der geplanten Verschärfung der Corona-Regeln bleibt nur die Maske für Mitfahrer im Auto. In Baden-Württemberg wird sogar die Notbremse etwas gelockert.
Die Landesregierung lockert die Regeln für private Zusammenkünfte in Gebieten mit hohen Infektionszahlen. Treffen von zwei Haushalten mit bis zu fünf Personen sind von diesem Montag an auch in Gegenden mit mehr als 100 Neuinfektionen auf 100 000 Einwohner binnen einer Woche erlaubt. «Dabei zählen Kinder bis einschließlich 14 Jahre nicht mit. Paare, die nicht zusammenleben, gelten als ein Haushalt», heißt es in der Mitteilung des Staatsministerium vom Sonntag zur neuen Corona-Verordnung. Eigentlich sieht die sogenannte Notbremse vor, dass sich in Hotspot-Regionen mit einer 7-Tage-Inzidenz von über 100 nur ein Haushalt mit einer zusätzlichen Person treffen darf. Zuletzt hatte es geheißen, die Lockerung sei eine Sonderregelung für die Osterfeiertage.
Nachdem Bund und Länder am vergangenen Mittwoch kurzfristig die sogenannte Osterruhe wieder kassiert haben, bleibt von den angedachten Verschärfungen nur die Maskenpflicht für Mitfahrende im Auto übrig. Demnach müssen künftig Menschen, die bei anderen im Auto mitfahren, eine medizinische Maske tragen – solange sie nicht zu einem Haushalt gehören. Paare, die nicht zusammenleben, gelten auch hier als ein Haushalt.
Darüber hinaus müssen die Buchhändler ab Montag ihre Läden wieder für den normalen Publikumsverkehr schließen. In der neuen Corona-Verordnung wurden die Buchläden aus der Liste der Grundversorger gestrichen. Grund ist ein entsprechendes Urteil des Verwaltungsgerichtshofs. «Der Buchhandel gehört nicht mehr zum Einzelhandel des täglichen Bedarfs.» Wer ein Buch kaufen will, muss nun wieder einen Termin ausmachen, um sich im Laden umsehen zu können (Click&Meet). In Hotspot-Regionen gilt, dass man ein Buch online bestellen und es dann nach Vereinbarung eines Termins abholen kann (Click&Collect).
Und noch eine Änderung: «In Stadt- und Landkreisen mit einer stabilen 7-Tage-Inzidenz unter 50 dürfen Bibliotheken und Archive analog zu Museen ohne Einschränkungen öffnen.» Allerdings gibt es im Südwesten derzeit keinen Stadt- und Landkreis mehr, der unter 50 Neuinfektionen auf 100 000 Einwohner in einer Woche liegt.
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