Corona in Baden-Württemberg
Landesregierung will zögernde Kreise bei Notbremse anweisen

Corona in Baden-Württemberg Landesregierung will zögernde Kreise bei Notbremse anweisen

Quelle: Sebastian Gollnow

Die Landesregierung will bei der Anwendung der Corona-Notbremse in Hotspot-Regionen im Zweifel hart durchgreifen.

«Wenn wir den Eindruck haben sollten, dass die Notbremse vor Ort ausgesessen wird, werden wir als Land unter anderem mit klaren Weisungen einschreiten», sagte Gesundheitsminister Manne Lucha (Grüne) am Montag der dpa in Stuttgart. Zuletzt hatte es mehrere Stadt- und Landkreise gegeben, die die Notbremse zunächst nicht konsequent umgesetzt hatte. Das müssen sie tun, wenn der Grenzwert von 100 Neuinfektionen auf 100.000 Einwohner in einer Woche schon mehr als 3 Tage lang überschritten haben.

Lucha sagte, die Notbremse gelte «ohne Wenn und Aber». Der Minister erklärte, die Regierung könne aus rechtlichen Gründen keine pauschale landesweite Regelung in Kraft setzen. Das komme nach dem Urteil des Verwaltungsgerichtshofs zu nächtlichen Ausgangsbeschränkungen nicht mehr infrage. «Hier sind primär die Landräte gefordert, die Notbremse – sobald eine 7-Tages-Inzidenz von 100 drei Tage in Folge überschritten ist – mit entsprechenden Maßnahmen in Kraft zu setzen.»

Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) hatte bereits am Wochenende angekündigt, dass die Notbremse strikt durchgesetzt werden müsse. «Da gibt es kein Vertun mehr.» Zum Beispiel hatte Stuttgart vergangene Woche erklärt, erst die neue Corona-Verordnung abwarten und die Notbremse erst Mitte der Woche ziehen zu wollen. Dann müssen zum Beispiel Geschäfte und Museen wieder geschlossen werden. Zudem gelten Ausgangsbeschränkungen zwischen 21.00 Uhr und 05.00 Uhr.

Der Landkreistag hält die Anweisungen im Einzelfall für den falschen Weg. Der Hauptgeschäftsführer des Landkreistags, Alexis von Komorowski, sagte der dpa, es wäre besser, wenn das Land in der Corona-Verordnung klare Verhältnisse schaffe. Angesichts des schnellen Anstiegs der Infektionszahlen in fast allen Kreisen ziehe auch das Argument nicht mehr, dass Gerichte eine landesweite Regelung kippen könnten, weil es vor Ort große Unterschiede bei der Inzidenz gebe.

 

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