Corona in Baden-Württemberg
Mediziner: 15.000 bis 20.000 Fans im Stadion „illusorisch“

Corona in Baden-Württemberg Mediziner: 15.000 bis 20.000 Fans im Stadion „illusorisch“

Quelle: TMC-Fotografie.de - Tim Carmele

Aus Sicht des Mediziners Michael Geißler ist eine größere Zahl von Zuschauern in den Fußballstadien vorerst nicht realistisch.

„Wenn man sich die aktuelle Entwicklung der Fallzahlen ansieht, ist ein mit 15.000 bis 20.000 Zuschauern gefülltes Stadion völlig illusorisch“, sagte der Ärztliche Direktor und Chefarzt des Klinikums Esslingen, Sohn des früheren CDU-Politikers Heiner Geißler, der «Stuttgarter Zeitung» und den «Stuttgarter Nachrichten» (Mittwoch).

Er könne sich nicht vorstellen, dass die Politik es erlaube, dass alle Vereine auf einmal mit 10.000 oder mehr Zuschauern starten. „In den Stadien haben sie kaum Wind, wenn da ein infizierter Gast hustet oder niest, sind zwei Meter Abstand nicht genug“, erklärte er. Als sinnvoll betrachte er Pilotprojekte mit vielleicht 1.000, 2.000 oder 5.000 Zuschauern. „Realistisch betrachtet werden Großveranstaltungen bis weit ins kommende Jahr, also womöglich bis Ende der Saison 2020/2021, nicht funktionieren – unabhängig davon, ob es im neuen Jahr einen Impfstoff geben wird“, sagte Geißler.

Die 36 Vereine der DFL hatten sich am Dienstag auf ein einheitliches Vorgehen zur möglichen Rückkehr zumindest einiger Zuschauer in die Stadien geeinigt.

Mehr zum Thema

Zehntausende Rückzahlungen von Corona-Soforthilfen offen

Existenzbedrohte Unternehmen und Selbstständige profitierten im Frühjahr 2020 von den Corona-Soforthilfen. Bis Ende Juni sollten jene Hilfen zurückzahlen, die doch nicht so viel brauchten. Doch das läuft schleppend.

Kommunen gegen Amnestie für Corona-Sünder

In Baden-Württemberg wurden in den vergangenen Jahren wegen Corona-Verstößen Bußgelder in Millionenhöhe verhängt.

Ermittlungen wegen Corona-Toter in Rastatter Pflegeheim weiter offen

Während der Corona-Pandemie sorgte ein Rastatter Pflegeheim wegen vieler Toter für Schlagzeilen. Das wurde sogar zum Politikum. Seit Monaten ermittelt außerdem die Staatsanwaltschaft. Wird es zur Anklage kommen?

Karlsruher BGH zu Corona-Lockdown: Keine Entschädigung für Friseurin

Der Staat haftet nicht für Einnahmeausfälle eines Friseurgeschäfts während des sechswöchigen ersten Lockdowns infolge der Pandemie.




 

Logo meinKA

 

Anzeige

Jetzt meinKA als Werbe-Plattform nutzen!

Informieren Sie sich über Daten, Zahlen und Fakten rund um meinKA und die entsprechenden Werbeformen in unseren Mediadaten: jetzt Mediadaten anfordern.

Wir freuen uns über Ihr Interesse und beraten Sie gerne!

 


 

Auch interessant


Falls Ihnen inhaltliche Fehler oder Fehlfunktionen auffallen, einfach bei redaktion@meinka.de melden.