News aus Baden-Württemberg
Ministerium will nicht-heimische Tierarten stärker bekämpfen

News aus Baden-Württemberg Ministerium will nicht-heimische Tierarten stärker bekämpfen

Quelle: Bernd Weissbrod

Das baden-württembergische Agrarministerium will schärfer gegen nicht-heimische Tierarten vorgehen.

Der Ausbreitung von Nil- und Kanadagänsen, Waschbären, Marderhunden, Minks und Nutrias soll per neuer Durchführungsverordnung (DVO) des Jagd- und Wildtiermanagementgesetzes Baden-Württemberg ein Riegel vorgeschoben werden. Die Anhörung der Verbände zu den Neuerungen ist abgeschlossen, ihre Statements werden ausgewertet und – wo es sinnvoll erscheint – eingearbeitet, wie ein Sprecher von Ressort-Chef Peter Hauk (CDU) erläutert.

In der vorgesehenen Novelle der DVO , die der dpa vorliegt, werden die Jagdzeiten für invasive Arten deutlich verlängert; für die Nilgans etwa um zwei Monate. Sie soll vom 1. August bis zum 15. Februar gejagt werden dürfen. Das gilt auch für die weit verbreitete, aber weniger angriffslustige Kanadagans.

Die aus Afrika stammende Nilgans ist bereits auf einer EU-Liste der Arten, deren Ausbreitung eingedämmt werden soll. In den 1980er Jahren waren in den Niederlanden Nilgänse ausgesetzt worden und entflogen – seither breiten sie sich rasant aus. Sie fühlen sich am nördlichen Oberrhein zwischen Karlsruhe und Mannheim besonders wohl. Nilgänse sind vielerorts zur Plage für Mensch und Tier geworden: Sie beschmutzen Liegewiesen, verscheuchen Schwäne und vertilgen Wintergetreide.

Nach Angaben des Landesjagdverbandes wurden im Jagdjahr 2018/19 (Beginn März) rund 1300 Nilgänse oder ein Drittel mehr als im Jahr zuvor erlegt. «Und die Zahl wird noch mal stärker ansteigen», sagt Geschäftsführer Erhard Jauch, dessen Organisation 33 500 Jäger lm Südwesten vertritt.

Überdies dürfen laut geplanter DVO anders als bisher Jungtiere unter anderem der Nilgans, der Nutria, des Marderhunds und des Waschbärs ganzjährig außerhalb der allgemeinen Schonzeit vom 16. Februar bis 15. April gejagt werden.

Die Jäger befürworten das, finden aber eine andere Regelung nicht ausreichend: Grau- und Kanadagans sollen auch in der Schonzeit in bestimmten Vogelschutzgebieten gejagt werden dürfen. Dazu zählt auch der Zugriff auf ihre Eier, Nester und Lebensräume. Jägervertreter Jauch: «Unter diese Regel müssten auch die Nilgänse fallen. Merkwürdig, dass die aggressivste Art verschont bleiben soll.»

 

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